Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel – Bundesverfassungsgericht entschärft TK-Überwachung
Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 19. März 2008, per einstweiliger Anordnung das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise gestoppt. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) erklärt dazu:
Mit der einstweiligen Anordnung hat das Verfassungsgericht den datenhungrigen Staat erneut in seine Schranken verwiesen. Zwar dürfen die Telekommunikationsdaten zunächst weiter gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten an staatliche Stellen ist jedoch ab sofort nur noch bei besonders schweren Straftaten möglich.
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