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TK-Vorratsdatenspeicherung ist keine Lösung

Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. und STOP1984
TK-Vorratsdatenspeicherung ist keine Lösung und zudem verfassungswidrig – Internationale Petition gegen Vorratsdatenspeicherung

European Digital Rights (EDRi) hat gemeinsam mit dem Internetserviceprovider XS4ALL aus den Niederlanden eine internationale Petition gegen die Pläne einer europäischen Vorratsdatenspeicherung gestartet. Internetnutzer aller europäischen Staaten und weltweit sind aufgefordert, ihren Protest zu bekunden indem sie die Petition an die Europäische Kommission sowie die Mitglieder des Europäischen Parlamentes unterzeichnen.
Pressemitteilung als PDF-DateiLink zur Petition

Der Vorschlag von Justizministern und EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung beinhaltet eine Verpflichtung von Telefongesellschaften und Internetprovidern, die Verbindungsdaten von Telefonaten, SMS, Internet- und E-Mailverkehr ihrer Kunden langfristig zu speichern. Eine solche Vorratsdatenspeicherung würde zeigen, wer mit wem telefoniert, wem er E-Mails oder SMS gesandt, welche Webseiten er besucht und sogar von wo aus er mit seinem Handy telefoniert hat. Dadurch würden die Überwachungsbefugnisse unverhältnismäßig erweitert, denn zu Überwachungsobjekten würden nicht nur verdächtige Kriminelle bzw. Terroristen sondern alle Internetnutzer/innen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im seinem jüngsten Urteil zur „vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung“ deutlich gemacht, dass eine solche  Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren ist (vgl. hierzu auch die Presseerklärung der DVD vom 27.05.2005).

DVD- und FIfF-Vorstandsmitglied Werner Hülsmann erklärt hierzu: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Telefonüberwachung zur vorbeugenden
Verbrechensbekämpfung die Chance genutzt, dem Fernmeldegeheimnis wieder die ihm zustehende Bedeutung zu geben. In dem Urteil wurde unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass auch die Umstände der Telekommunikation, also ’ob, wann, wie oft und zwischen welchen Personen Telekommunikation stattgefunden hat oder versucht worden ist’ dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterliegen und ausdrücklich dargestellt, dass jegliche Informationen, die mit Hilfe der Fernmeldetechnik übertragen werden –also auch E-Mails – hierunter fallen. Es ist nicht zu übersehen, dass das Bundesverfassungsgericht in der aktuellen Diskussion einen verfassungsrechtlichen Pflock einschlagen und deutlich machen wollte, dass eine Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten verfassungsrechtlich nicht in Frage kommt.“

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, STOP1984 und andere Bürgerrechtsorganisationen teilen die Einschätzung der Initiatoren der Petitionskampagne EDRI und XS4ALL:

  1. Die Vorratsdatenspeicherung in der geplanten Art stellt eine Maßnahme dar, die in unzulässiger Weise in die Privatsphäre von 450 Mio Menschen allein in der Europäischen Gemeinschaft eingreift.
  2. Diese Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und daher nicht mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar – in der Folge also illegal.
  3. Die vorgebliche Sicherheit, die durch die Vorratsdatenspeicherung erzielt werden soll, stellt eine Illusion dar: Mit den derzeit verfügbaren technischen Möglichkeiten würden gezielte Suchläufe auf Personen Jahre dauern und die Ergebnisse leicht zu falschen Betroffenen führen.
  4. Die Art und Weise, wie die Politiker einiger EU Staaten nun versuchen, die EU zu instrumentalisieren um die in ihren nationalen Parlamenten bereits abgelehnten Speicherungsvorhaben doch noch durch die Hintertüre durchzusetzen, stellt einen Missbrauch europäischer Gremien dar.

Bettina Winsemann von STOP1984: „Wir stellen uns vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung, die ein unverhältnismäßiges Mittel der staatlichen Überwachung darstellt und fordern, dass die Datenspeicherung nur durch geeignete Behörden und nur in Ausnahmefällen nach richterlicher Anordnung genutzt werden darf. Vorratsdatenspeicherung bedeutet auch, das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit einzuschränken, die Unschuldsvermutung nach Artikel 11 der UN-Menschenrechtscharta zu unterwandern und den Schutz des Privatlebens nach Artikel 12 der UN-Menschenrechtscharta fallen zu lassen.“

In den nächsten zwei Monaten hoffen die Initiatoren EDRI und XS4ALL und die unterstützenden Organisationen, eine möglichst beeindruckend Zahl von Unterzeichnern auf der Website http://www.dataretentionisnosolution.com/index.php?lang=de sammeln zu können, um die Kommission und das Parlament davon zu überzeugen, dass die angestrebte Vorratsdatenspeicherung keine Lösung ist, um Kriminalität und Terror zu bekämpfen. Unterstützer werden gebeten, die Information über die Petition zu verbreiten.

Weitere Informationen:

Mitunterzeichner dieser Pressemitteilung:

Erläuternder Text und Petition:

Vorratsdatenspeicherung ist keine Lösung
Die europäischen Justizminister und die Europäische Kommission möchten die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller 450 Millionen Europäer aufzeichnen. Wenn Sie wegen dieses Vorhabens besorgt sind, unterzeichnen Sie bitte diese Petition.

Was ist an der Vorratsdatenspeicherung falsch? Der Vorschlag zur Aufzeichnung von Verbindungsdaten wird offen legen, wer wen angerufen hat, wer wem eine E-Mail geschickt hat, welche Websites ein Nutzer besucht hat und sogar, wo Menschen mit ihren Mobiltelefonen waren. Telekommunikationsunternehmen und Internet-Service-Provider wären gezwungen, alle Verbindungsdaten ihrer Kunden aufzuzeichnen und zu speichern. Polizei und Geheimdienste in Europa hätten Zugriff auf diese Verbindungsdaten. Verschieden, miteinander konkurrierende Vorschläge in Brüssel sehen Aufzeichnungszeiträume zwischen sechs Monaten und vier Jahren vor.

Vorratsdatenspeicherung ist eine in die Privatsphäre des einzelnen eingreifende Maßnahme, die das Privatleben aller 450 Millionen Bürger der Europäischen Union betrifft. Vorratsdatenspeicherung ist eine Politik, welche die Überwachungsbefugnisse in bislang nicht gekanntem Maße ausweitet. Gleichzeitig werden viele europäische Schutzrechte für Menschenrechte beeinträchtigt oder abgeschafft, z.B. die Datenschutzrichtlinien und die Europäischen Menschenrechtskonvention.

Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass Regierungen sich in Ihr Privatleben und in Ihre private Kommunikation einmischen können, unabhängig davon, ob Sie eines Verbrechens verdächtig sind oder nicht.

Vorratsdatenspeicherung ist keine Lösung von Terror und Verbrechen!

Im Juli 2005 hat sich das Europäische Parlament einem Bericht des Abgeordneten Alexander Alvaro über die verbindliche Vorratsdatenspeicherung angeschlossen. Dieser Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig sind. Der Bericht hinterfragt zugleich die Notwendigkeit, Effektivität und die hohen Kosten für Industrie und Nutzer von Telekommunikationseinrichtungen.

Nirgendwo in Europa wurden Untersuchungen durchgeführt, welche den Bedarf und die Notwendigkeit für die Etablierung einer solch großen Datenbank für Zwecke der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung unterstützen.

Die Anschläge in London sind Angriffe auf die Menschenrechte. Der Schutz dieser Menschenrechte ist von besonderer Bedeutung in Zeiten, wenn Regierungen und Gesellschaft sich mit einer Krise konfrontiert sehen. Die schlechteste mögliche Antwort wäre, diese sorgfältig ausgearbeiteten Menschenrechte in einer panischen Reaktion in Frage zu stellen. Eine Massenüberwachung als Antwort auf den Terror würde einen durchschlagenden Erfolg für die Verantwortlichen dieser Anschläge darstellen: Eine fundamentale Untergrabung unserer elementarsten Rechte.

Was können Sie tun, um diese Plan zu stoppen?

Wenn Sie sich Sorgen machen wegen der europäischen Pläne zur Vorratsdatenspeicherung, unterzeichnen Sie bitte diese Petition und benachrichtigen Sie so viele Menschen wie möglich, um diese Aktion zu unterstützen.
Die Unterschriften werden an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament übermittelt.

Petition

Ich denke, dass

  • Vorratsdatenspeicherung eine aufdringliche Maßnahme ist, die in das Privatleben eines jeden eingreift;
  • die Speicherung personenbezogener Daten jedes Bürgers eine illegale Maßnahme nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt, da diese Maßnahme unverhältnismäßig ist;
  • aus einer Vorratsdatenspeicherung gewonnene Sicherheit trügerisch ist, da mit einem Individuum verbundene Verbindungsdaten möglicherweise durch Aktionen eines Dritten entstanden sind, oder durch einen Prozess, der keinen Bezug zu den Aktivitäten dieses Nutzers hat;
  • der Weg, auf dem diese Maßnahmen verfolgt werden, an sich illegitim ist, da einige Mitgliedsstaaten, in denen ähnliche Maßnahmen an ihrem nationalen Parlament scheiterten, nun versuchen, diese Maßnahmen auf europäischer Ebene durchzusetzen, vorgeblich im Namen der Europäischen Harmonisierung und internationaler Zusammenarbeit.

Ich rufe die Europäische Kommission und das Europäische Parlament auf, die Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung sehr kritisch zu begutachten und den Schutz der Menschenrecht, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre, aufrecht zu erhalten, auch in diesen schwierigen Zeiten.

(Quelle: http://www.dataretentionisnosolution.com/index.php?lang=de)