Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz kritisiert die neuen Datenschutzbestimmungen des Online-Auktionshauses eBay International AG. So unzureichend bereits die alte Datenschutzerklärung war: Die Tendenz, sich mit der Einwilligungserklärung quasi einen Persilschein für die beliebige Übermittlung von Nutzerdaten zu beliebigen Zwecken ausstellen zu lassen, lässt sich offensichtlich noch steigern.
Pressemitteilung als PDF-Datei – Synopse der Änderungen – Berichterstattung zu Joseph Sullivans Rede auf der Cyber Crime 2003
Eine Einwilligungserklärung muss dem Betroffenen die Möglichkeit bieten, Umfang und Art der geplanten Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu erkennen, bevor er wirksam zustimmen kann. Diese Anforderung scheint sich bei eBay noch nicht herumgesprochen zu haben. Jedenfalls ist die Verwendung vollkommen unklarer Klauseln wie „soweit dies erforderlich ist“ nicht geeignet, die notwendige Transparenz herzustellen.
Schon bisher hat sich das Unternehmen von seinen Kunden zwangsweise die freizügige Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten innerhalb des verzweigten, weltweiten eBay-Imperiums absegnen lassen. Nun werden mit mobile.de und dem weltweiten Online-Bezahldienst PayPal zwei weitere Unternehmen in die Liste potenzieller Datenlieferanten und –empfänger eingereiht. Spätestens seit den unbeabsichtigt in die Öffentlichkeit gelangten Äußerungen von Joseph Sullivan -dem Leiter der eBay-Abteilung „law enforcement and compliance“- weiß man, wie es eBay konzernweit mit dem Datenschutz hält. Die israelische Zeitung Haaretz berichtete im September 2003 von Sullivans Vortrag und seinem Stolz über die wertvollen Hilfen, die eBay in großer Zahl durch Herausgabe von personenbezogenen Informationen an die Sicherheitsbehörden leistet.
Kennt man diesen Hintergrund, wird die Tendenz der gesamten Erklärung umso deutlicher: Um bei Betrugsfällen und Straftaten die Täter verfolgen zu können, existieren gesetzliche Vorgaben, die einen rechtmäßigen Zugriff der Sicherheitsbehörden auf eBay-Nutzerdaten ermöglichen. Dass eBay darüber hinaus eine Einwilligung zur Weitergabe der Nutzerdaten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden verlangt, kann nur bedeuten, dass diese Übermittlung über das gesetzliche Maß hinaus beabsichtigt ist. Dies gilt offensichtlich auch für die Übermittlung von Nutzerdaten an Dritte, die die Verletzung ihrer Schutzrechte geltend machen oder, ganz allgemein, „berechtigte Interessen wahren“ wollen. Noch Fragen?
Stark verklausuliert wird dem Nutzer eine andere Neuigkeit untergeschoben, die bei näherer Betrachtung eine deutliche weitere Verschlechterung des Datenschutzstandards bei eBay darstellt: Offensichtlich soll eine Suchfunktion eingerichtet werden, die es ermöglicht, alle abgelaufenen Angebote oder Gebote der letzten drei Monate anzuzeigen. Jeder eBay-Nutzer könnte dann über andere Nutzer Bieter- und Anbieter-Profile erstellen. Die Werbewirtschaft wird über den gläsernen eBay-Konsumenten begeistert sein.
Doch damit nicht genug: Das gesetzlich garantierte Widerspruchsrecht gegen die Verwendung von Daten für Werbezwecke kann man nur noch auf den Formularseiten von eBay geltend machen. Mit Briefen seiner Nutzer will das Unternehmen sich anscheinend nicht mehr beschäftigen müssen. „Datenschutzbewusste Verbraucher sollten sich ernsthaft fragen, ob ihnen die Dienste des weltweit größten Online-Auktionshauses soviel wert sind, dass sie sich diese datenschutzrechtliche Zumutung gefallen lassen wollen“ gibt Karin Schuler, Vorstandsmitglied der DVD, zu bedenken.