Nach einem Vorstoß der Länder Niedersachsen und Hessen im Bundesrat soll die Schwelle zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von fünf auf zwanzig Beschäftigte erhöht werden. Entsprechend soll der Schwellenwert für die Meldepflicht geändert werden. Mit diesem Vorschlag würde der Grundrechtsschutz von Millionen von Beschäftigten und Verbrauchern durch eine geringere Kontrolldichte gefährdet. Diese Meinung vertritt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V., Bonn.
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Insbesondere bei der Verarbeitung von Massendaten (Inkassobüros, Personalvermittlungen, Schreibbüros, Lettershops, kleine IT-Dienstleister, etc.) entsteht dadurch eine Schutzlücke. Darüber hinaus wird die Änderung gerade auch den Schutz besonders sensibler Daten, wie sie z.B. in Arztpraxen, Apotheken, Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien etc. anfallen, gefährden.
Nach den Erfahrungen der DVD wird der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger viel zu stiefmütterlich behandelt. Hunderttausende Unternehmen und Dienstleister verzeichnen hier heute schon erhebliche Defizite. Das deutsche Modell des Datenschutzbeauftragten als innerbetriebliche Kontrollinstanz hat sich bewährt und wird inzwischen zunehmend international kopiert (zuletzt in Frankreich). Der Datenschutzbeauftragte nimmt dabei eine wichtige Funktion in dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Kontrollsystem wahr. Er erhöht die Rechtssicherheit und Vertrauenswürdigkeit in seinem Unternehmen.
Für die Festlegung der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten werden diejenigen Beschäftigten in einem Unternehmen gezählt, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen. Es steht zu befürchten, dass durch die geforderte Anhebung des Schwellenwertes der Grundrechtsschutz für die Beschäftigten und die Verbraucher aus kurzsichtigen wirtschaftlichen Zwängen oder aufgrund mangelnden innerbetrieblichen Sachverstandes geopfert wird.
Aus den gleichen Gründen ist die angestrebte Anhebung des Schwellenwertes für das Entstehen der Meldepflicht abzulehnen. Die gleichzeitige Umsetzung beider Vorschläge bedeutet die faktische Abschaffung des Datenschutzes in weiten Teilen der Gesellschaft. Wir fordern daher den Bundesrat auf, sich in seiner Abstimmung am 23.9. gegen diese Initiative auszusprechen.