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Unabhängige Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich stärken, nicht abschaffen! DVD zum Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die niedersächsische Landesregierung ab dem Jahr 2006 die Datenschutzkontrolle der privaten Firmen, Verbände und Vereine von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz auf das Innenministerium des Landes übertragen will.
Pressemitteilung als PDF-Datei

Zu dem Kabinettsbeschluss vom 24.05.2005 erklärt Sönke Hilbrans, Vorstandsvorsitzender der DVD:

„Die niedersächsische Landesregierung entscheidet sich gegen eine unabhängige Datenschutzkontrolle und kehrt zurück zu einem veralteten Aufsichtsmodell. Sie geht dabei von unzutreffenden Voraussetzungen aus: Mit der Ansiedelung einer Aufsichtsaufgabe auf ministerieller Ebene ist nicht ohne weiteres eine Effizienzsteigerung verbunden, zumal erst eine neue Dienststelle bei dem Innenministerium einzurichten wäre.

Das Bundesland Niedersachsen ist auch nicht, wie eine Presseerklärung des Innenministeriums zur Begründung anführt, im Bereich des gewerblichen Datenschutzes oder des Arbeitnehmerdatenschutzes zur Gesetzgebung befugt. Synergieeffekte, wie sie die niedersächsische Landesregierung anstrebt, werden sich auch nicht dadurch einstellen, dass die öffentliche Datenschutzkompetenz im Lande zukünftig auf mehrere Stellen verteilt wird.

Die Kompetenzverlagerung bedeutet zugleich einen deutlichen datenschutzpolitischen Rückschritt, denn Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich ist, nicht anders als im öffentlichen Bereich, durch eine Institution zu leisten, die von politischer Einflussnahme unabhängig ist. Nur so kann sie effektiv die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen. So will es auch die EG- Datenschutzrichtlinie von 1995. Eine Regierungszuständigkeit für die Datenschutzkontrolle kehrt aber zu einem veralteten Aufsichtsmodell zurück und setzt sich damit auch in Widerspruch zu EU-Recht, denn eine Dienststelle des Innenministeriums ist keine von politischer Einflussnahme unabhängige Stelle.

Tatsächlich drängt sich der Eindruck auf, dass im nicht-öffentlichen Bereich die Datenschutzkontrolle durch den unabhängigen Landesbeauftragten zugunsten einer an wirtschaftspolitischen Zielen orientierten Aufsichtspraxis abgeschafft werden soll. Auch die öffentliche Aufklärungsarbeit, die der niedersächsische Landesbeauftragten für den Datenschutz zuletzt mit seinem XVII. Tätigkeitsbereich geleistet hat, wird in der Zuständigkeit des Innenministeriums in Zukunft auf die Standortsicherung Rücksicht zu nehmen und nicht allein den Interessen der Einzelnen an einem effektiven Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu dienen haben.

Das Modell der unabhängigen Datenschutzbeauftragten hat sich im öffentlichen Bereich seit Jahrzehnten bewährt und seine Leistungsfähigkeit in mehreren Bundesländern auch für den nicht-öffentlichen Bereich bewiesen. Für eine Verbesserung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich gibt es daher nur eine
wirksame Strategie: Die unabhängigen Datenschutzbeauftragten sind besser auszustatten, nicht in ihren Kompetenzen zu beschneiden.“