„Forum Sicherheit“ oder Forum „Datenschutz“?
Offener Brief an den Hessischen Landtag
Sehr geehrter Herr Kartmann,
sehr besorgt hat die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V., Bonn, diejenige Veranstaltung verfolgt, die als 14. Wiesbadener Forum Datenschutz für den 23. Juni 2005 ausgeschrieben war. Sie selbst hatten mit einem Grußwort dieses Forum eröffnet, konnten ihm aber leider kurz darauf nicht länger beiwohnen. Wir möchten aus unserer Sicht beschreiben, welche Wendung sie genommen hat.
Pressemitteilung als PDF-Datei
Den Untertitel „Veränderte Sicherheitslage und Datenschutz im europäischen Staatenverbund“ nahm der Hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch zum Anlass, die allgemeine Sicherheitslage zu beklagen und wies sinngemäß darauf hin, dass Maßnahmen zur Sicherheit durch Datenschutzanforderungen zu begrenzen wären. Ich erklärte in der späteren Diskussion, dass ich von einem Datenschutzbeauftragten erwarte, eher die Datenschutzlage zu beklagen. Es gehört zur Aufgabe eines öffentlichen Datenschützers, die Datenschutzinteressen so hoch zu halten, dass die Vertreter der Sicherheitsinteressen Anforderungen an Einschränkungen von Bürgerrechten rechtfertigen müssen. Die verkehrte Setzung dieses Schwerpunktes hat diese Aufgabe aller Datenschützer nicht gerade erleichtert.
In seinem Beitrag stellte Helmut Fünfsinn, Hessisches Justizministerium, Wiesbaden, dar, dass die umfangreiche Datenerhebung anlässlich der Geldwäschevorschriften bei nur einem verschwindend kleinen Teil der durchforsteten Bürger zu einem Verfahren wegen Geldwäsche führen. Hier drängt sich ein Verdacht über ein Verstoß gegen das Datenschutzprinzip der Datenvermeidung bzw. des Verbots der Vorratsdatenspeicherung auf. Auf diesen Datenschutzaspekt wurde aber nicht weiter eingegangen. Sichtlich stolz war dieser Referent auf die Tatsache, dass der gleiche Datenbestand für zahlreiche durchforstete Bürger wegen anderer Delikte zu Verfahren führen würde. Dass darin eine Zweckentfremdung der Geldwäschedaten liegt und damit ein eherner Grundsatz des Datenschutzes verletzt ist, konnte er nicht verstehen. Er ließ sich nicht davon überzeugen, dass dieses Vorgehen eine verdachtsunabhängige Durchleuchtung zahlreicher Bürger darstellt. Dies ist in der anschließenden Diskussion auf die nachdrückliche Kritik des Hessischen Datenschutzbeauftragten a.D. Rainer Hamm, Frankfurt am Main, gestoßen. Bedroht eine so geringe Sensibilität für den Datenschutz innerhalb des Hessischen Justizministeriums nicht die wirksame Kontrolle von Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr in Hessen?
Insofern haben wir schmerzlich eine distanzierende Darstellung des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Michael Ronellenfitsch, zu der Entgleisung des Vertreters des Hessischen Justizministeriums vermisst. Der Hessische Landtag sollte im Rahmen einer aktuellen Stunde darüber befinden, ob Hessen derzeit eine qualifizierte und wirksame Aufsicht über den Datenschutz seiner Behörden feststellen kann. Nachdem das 14. Wiesbadener Forum Datenschutz in weiten Teilen zu einem Wiesbadener Forum Sicherheit abgedriftet ist, kommen bei uns jedenfalls erhebliche Zweifel auf.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Roland Schäfer, Vorstand