Stellungnahme der DVD zur geplanten Änderung des BDSG vorgelegt
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) hat in der Verbändeanhörung des Bundesinnenministeriums (BMI) zum Referentenentwurf für eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine Stellungnahme abgegeben. Sie nimmt insbesondere die vorgesehene Ausnahme zum Auskunftsrecht (§ 34 BDSG Abs. 1) unter die Lupe und stellt fest, dass der Schutz der Freiheiten und Rechte anderer Personen bei der datenschutzrechtlichen Auskunftserteilung nach der bestehenden Rechtslage hinreichend gewährleistet ist.
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