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Datenschützer: Registerkorrekturen müssen umgehend erfolgen

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) macht auf ein umfangreiches Gutachten ihres Vorstandsmitglieds Thilo Weichert aufmerksam, in dem die seit August 2022 erfolgende Veröffentlichung von Daten des Vereins-, des Handels-, des Genossenschafts- und der Partnerschaftsregister unter www.handelsregister.de rechtlich hinterfragt wird.
Pressemitteilung als PDF-Datei

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Preisgabe von personenbezogenen Daten von Vereinsvorständen und Vertretungsberechtigten von Unternehmen im Internet weitgehend nicht erforderlich und deshalb unzulässig ist. Sensible Angaben zur Geburt, zur Wohnung, zur Kontoverbindung oder gar Originalunterschriften können zum Identitätsdiebstahl und für sonstige kriminelle Machenschaften missbraucht werden.

Die DVD bietet auf ihrer Webseite einen Formulartext an, mit dem Betroffene sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Daten zur Wehr setzen können. In einem Hinweisblatt werden praktische Ratschläge gegeben, wie Betroffene ihre Rechte und insbesondere ihr Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung geltend machen können (https://www.datenschutzverein.de/hinweisblatthandelsregister/).

Entgegen den ausdrücklichen gesetzlichen Einschränkungen der Betroffenenrechte hat das Bundesjustizministerium schon signalisiert, dass den Betroffenen ein Widerspruchsrecht sowie die Möglichkeit des Austauschs von Daten zusteht. Dieses Eingeständnis geht der DVD nicht weit genug, wie das Rechtsgutachten dargelegt:

  • Da für die Registerveröffentlichung nicht nur die Registergerichte, sondern auch das Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen rechtlich verantwortlich ist, können sämtliche Betroffenenrechte gegenüber dem Ministerium geltend gemacht werden.
  • Aus Publizitätsgründen nicht erforderlich und deshalb von der Veröffentlichung auszuschließen sind sensible Angaben von Vertretern von Gesellschaften wie die Unterschrift und das Geburtsdatum. Von Vereinsvorständen veröffentlicht werden dürfen nur die Namen und der Wohnort, wenn die Vorstandstätigkeit aktuell besteht oder maximal 3 Jahre zurückliegt.
  • Ein Ausschluss von der Veröffentlichung setzt nicht voraus, dass zuvor die der Registrierung zugrundeliegenden notariellen Dokumente bereinigt und ausgetauscht werden; die Bereinigung kann und muss vielmehr von den Registergerichten vorgenommen werden.
  • Es ist wohl nicht zu beanstanden, dass handelsregister.de weiterhin online ist. Unabdingbar ist aber, dass individuelle Widersprüche vom Landesjustizministerium und vom Registergericht einzelfallbezogen behandelt werden und bei fehlender Publizitätserforderlichkeit von der Veröffentlichung ausgenommen werden.

DVD-Vorstandsmitglied und Autor des Gutachtens Thilo Weichert: „Es ist ein Trauerspiel, wie sich bisher alle Verantwortlichen – einschließlich der zuständigen Datenschutzaufsicht – aus ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung stehlen und dass dadurch die von staatlicher Seite veröffentlichten sensiblen Daten jedermann zum Identitätsdiebstahl zur Verfügung gestellt werden.“

DVD-Vorsitzender Frank Spaeing ergänzt: „Die Politik muss tätig werden. Die rechtlichen Register-Grundlagen, welche gegen Verfassungs- und Europarecht verstoßen, sind insgesamt zu überarbeiten. Betroffene müssen transparent erkennen können, was mit ihren Daten geschieht. Nur solche Daten dürfen über das Internet veröffentlicht werden, die zur Herstellung der Rechtssicherheit im Wirtschaftsleben unbedingt nötig sind.“