Bei Verabschiedung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 europaweit direkt anwendbar sein wird, ist der Datenschutz hinsichtlich der elektronischen Kommunikation ungeregelt geblieben. Dies betrifft z. B. die Verarbeitung von Verbindungs- und Abrechnungsdaten (sog. Metadaten), aber auch den Schutz von Kommunikationsinhalten sowie die Verarbeitung von Standort- und Identifizierungsdaten von eingeschalteten Mobilgeräten. Hierzu hat die Europäische Kommission den Entwurf einer „Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation“ (ePrivacy-Verordnung) vorgelegt, der derzeit vom Europäischen Parlament erörtert wird und zu dem bis zum Frühjahr 2018 zwischen den Organen der Europäischen Union Einigkeit hergestellt werden soll, damit die ePrivacy-Verordnung gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten kann.
Die Deutsche Vereinigung für den Datenschutz e. V. (DVD) begrüßt das Regelungsvorhaben grundsätzlich und unterstützt den verfolgten Ansatz, zum Zweck des Grundrechtsschutzes der Vertraulichkeit von elektronischer Kommunikation die geltenden, technisch überholten Regelungen umfassend zu modernisieren.
Pressemitteilung als PDF-Datei – Stellungnahme der DVD – ePrivacy-Verordnungsentwurf – Proposal
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