Die Diskussion über eine Impfpflicht gegen Covid19 bzw. das Corona-Virus ist in vollem Gange. Klar ist dabei, dass eine solche generelle Impfpflicht der gesamten Bevölkerung nur über eine Corona-Impfregistrierung durchgesetzt und kontrolliert werden kann. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich nun dazu geäußert und behauptet, dass Datenschützer gegen ein solches Impfregister seien. Damit reiht sich der Minister in eine lange Reihe von Politikern ein, die das Datenschutzargument vorschieben. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) weist darauf hin, dass Datenschutz einer wirksamen Virusbekämpfung nie wirklich entgegenstand und dass Impfregister datenschutzkonform gestaltet werden können:
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Der Aufbau einer Impfregistrierung bedarf, wie jede staatliche informationelle Maßnahme, einer gesetzlichen Grundlage, bei der die Eingriffe normenklar beschrieben und zugleich zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit rechtliche Datenschutzvorkehrungen getroffen werden. Aus Sicht der DVD gibt es legitime Argumente für eine Impfregistrierung der Bevölkerung im Interesse der Gesundheit. Für die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorhabens und auch um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewährleisten, muss die Zweckbindung der Daten gewahrt werden. Dafür ist eine Etablierung dieser Registrierung in der Gesundheitsverwaltung sinnvoll. Diese sollte, um eine zu starke Zentralisierung zu vermeiden, bei den Landesgesundheitsämtern – mit einheitlicher Software – erfolgen, denen ein Austausch untereinander erlaubt wird, um Doppelerfassungen zu vermeiden. Durch eine Etablierung der Register bei den Landesgesundheitsämtern würde zudem die Kommunikation mit den örtlichen Gesundheitsämtern vereinfacht. Die Sanktionierung von Verstößen gegen eine mögliche Impfpflicht sollte der ärztlichen Fachverwaltung übertragen werden, die dem Patientengeheimnis unterliegt. Als Datengrundlage kann auf die Daten der Meldebehörden zurückgegriffen werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die sensiblen Gesundheitsdaten von der allgemeinen Ordnungsverwaltung und insbesondere der Polizei so weit wie möglich getrennt gehalten werden.
Bei einer Impfregistrierung sollte man sich nicht darauf beschränken, lediglich den Impfstatus der Menschen zu erfassen. Sinnvoll ist auch die Speicherung von Arbeitsverhältnissen im Bereich kritischer Infrastrukturen, um im Bedarfsfall kurzfristig zusätzlich nötige Impfangebote organisieren zu können. Sinnvoll ist aus Sicht der DVD auch die Aufnahme von Angaben, mit denen die gesundheitlichen Folgen der Impfung sowie Erkrankungen, also Impfdurchbrüche, erfasst werden. Der Zugriff auf diese Daten muss aber der unabhängigen Forschung vorbehalten bleiben, die zur Wahrung eines Forschungsgeheimnisses rechtlich verpflichtet wird. Dadurch werden zeitnahe Aussagen über den Infektionsverlauf ermöglicht – woran es in Deutschland seit Ausbruch der Pandemie fehlt.
Thilo Weichert, DVD-Vorstandsmitglied und Experte im Bereich des Gesundheitsdatenschutzes, erläutert: „Gesundheitsschutz und Datenschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dies darf sich im dritten Coronajahr nicht fortsetzen. Omikron hat uns gezeigt, dass wir wohl mittelfristig mit dem Virus leben müssen. Dies bedeutet, dass schnell und grundrechtsschonend gehandelt werden muss. Dies ist durch die Digitalisierung der Gesundheitsverwaltung und durch eine grundrechtskonforme Gesetzgebung auch möglich. Es geht nicht darum ́Bedenken second ́ zu behandeln. Gesundheitsschutz, Digitalisierung und Datenschutz passen – mit gutem Willen und klugem Handeln – gut zusammen.“
Frank Spaeing, Vorsitzender der DVD, ergänzt: „Die oft in Debatten geäußerte Behauptung, der Datenschutz stünde (u.a.) der Pandemiebekämpfung im Wege, ist toxisch. Wir wünschen uns von der neuen Bundesregierung und den Koalitionspartnern, dass sie mit dieser unleidigen Tradition brechen. Datenschützer stehen im konkreten Fall den Gesundheitspolitikern gerne zum Dialog zur Verfügung.“