Kein gläserner Zahlungsverkehr zwecks Terrorismusbekämpfung
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) wendet sich gegen die Pläne der Europäischen Union, sämtliche Online-Finanztransaktionen nur noch nach Identifizierung des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin zuzulassen. Die Zahlung mit anonymen Prepaid-Karten am Point of Sale, also vor Ort im Geschäft, soll künftig nur noch bis maximal 150 € erlaubt sein, statt bisher 250 €. Dies ist in einer 5. Geldwäsche-Richtlinie vorgesehen, die von der EU-Kommission am 5. Juli 2016 vorgestellt und am 21. Dezember 2016 vom EU-Rat mit kleinen Änderungen bestätigt wurde. Begründet wird diese Initiative mit der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.
Pressemitteilung als PDF-Datei – Umfassende Darstellung des Netzwerk Datenschutzexpertise
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