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Datenschützer schockiert über sog. Datenschutzschild

Die am 29. Februar von der EU-Kommission vorgestellten Dokumente zum sog. EU-U.S.-Privacy Shield (Datenschutzschild) sind in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) auf ungläubige Irritation gestoßen. Nach Ansicht der DVD ist der Versuch, die US-Regierung zu Zugeständnissen zu veranlassen, die mit den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf personenbezogene Datenübermittlungen von Europa in die USA in Einklang stehen, rundherum gescheitert. Am 6. Oktober 2015 hatte der EuGH die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 aufgehoben, weil dabei die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz ignoriert werden. Nach einer Analyse der (bisher nur in englischer Sprache vorliegenden) umfangreichen Dokumente zeigte sich der Vorstand der DVD schockiert.
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Vorstandsvorsitzender Frank Spaeing: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie die EU-Kommissare Ansip und Jouravá die Behauptung aufstellen können, das Datenschutzschild entspräche den Anforderungen des EuGH in Sachen Grundrechtsschutz und Rechtsschutzmöglichkeit. Aus den Dokumenten ergeben sich nicht im Ansatz effektive Begrenzungen der Massenüberwachung durch Sicherheitsbehörden wie die NSA und ebenso keine wirksamen Datenschutzinstrumente gegenüber US-Firmen.“

Ergänzend Vorstandsmitglied Thilo Weichert: „Die materiell-rechtlichen Vorgaben des aufgehobenen Safe-Harbors unterscheiden sich nur unwesentlich vom jetzt geplanten Schild. Wer Transparenz sucht, muss – wie bisher bei Safe Harbor – einen Hindernislauf absolvieren, bei dem absehbar das Ziel – die Sicherung eines Grundrechts – nicht erreicht wird. Anstelle von unabhängigen Datenschutzkontrolleuren sollen es das US-Wirtschaftsministerium, die Federal Trade Commission und ein 20-köpfiges „Privacy Shield Panel“ richten, das von der EU-Kommission und dem US-Ministerium besetzt werden soll. Die für die Geheimdienstkontrolle vorgesehene Ombudsperson soll nicht wirklich unabhängig, sondern keinen Weisungen der Geheimdienst-Community unterworfen sein. Eine unabhängige Rechtskontrolle, wie sie Art. 47 der Europäischen Grundrechtecharta fordert, sieht anders aus.“

Die DVD fordert das Europaparlament, die Artikel-29-Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbehörden und den Europäischen Datenschutzbeauftragten auf, unzweifelhaft klarzustellen, dass wegen der dann weiter andauernden digitalen Grundrechtsverstöße bei Datenübermittlungen in die USA die geplante Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission nicht akzeptiert wird