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EU-Kommission darf bei EU-US Privacy Shield nicht einknicken

Nachdem die Dokumente über die Einigung zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum sog. „EU-US Privacy Shield“ bekannt geworden sind, die von der EU-Kommission in wenigen Tagen beschlossen werden sollen, warnt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) vor einem europäischen Einknicken gegenüber den USA. Die gegenüber dem Entwurf von Ende Februar vorgenommenen Änderungen für den transatlantischen Transfer von personenbezogenen Daten sind marginal geblieben. Sämtliche zentralen Argumente, weshalb das geplante EU-US Privacy Shield mit europäischen Grundrechten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Widerspruch stehen, gelten weiter.
Pressemitteilung als PDF-DateiDokumente über die Einigung

  • In den USA werden Betroffenenrechte und Zweckbindung der übermittelten Daten nicht effektiv gewährleistet.
  • Die Datenschutzkontrolle in den USA ist nicht unabhängig und bleibt ungenügend.
  • Der undifferenzierte Datenzugriff der Sicherheits- und Geheimdienstbehörden macht die Menschen zu rechtlosen Objekten unkontrollierten Data-Minings.
  • In den USA gibt es keinen wirksamen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation.

Nach Ansicht der DVD wäre es für den europäischen Datenschutz fatal, wenn die EU-Kommission das „EU-US Privacy Shield“ beschließt. DVD-Vorsitzender Frank Spaeing: „Das EU-US Privacy Shield würde einen Domino-Effekt auslösen: Nach dem Brexit würde auch Großbritannien auf einer solchen grundrechtswidrigen Sonderbehandlung bestehen. Anglo-amerikanische Datenschützer würden von der EU alleine gelassen. Die Durchsetzung des US-Steuerrechts durch die USA in Europa sollte Vorbild für die EU bei der Durchsetzung europäischen Datenschutzrechts bei Übermittlungen in die USA sein: eine klare Position und anhaltender rechtlicher Druck. Europa darf nicht einknicken.“