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Meldedaten

Erfolg beim Meldegesetz: Vermittlungsausschuss kippt Widerspruchslösung

Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ begrüßt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Meldegesetz. Nach dem heutigen Beschluss sollen Meldedaten künftig nur noch mit Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden dürfen. Die Zweckbindung wurde gestärkt. Kritisch beurteilt das Bündnis weiterhin, dass auch Unternehmen Einwilligungen… Weiterlesen »Erfolg beim Meldegesetz: Vermittlungsausschuss kippt Widerspruchslösung

DVD für datenschutzgerechtes Melderecht

Bundesrat muss Melderecht schärfen: Forderungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
Die Bundesländer müssen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Weitergabe von Adressdaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Bürger/innen möglich ist („Opt-In“). Um dies wirksam zu gewährleisten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Melderegisterauskünfte ohne rechtliches Interesse dürfen nur auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen erteilt werden.
  2. Einwilligungen sind gegenüber der Meldebehörde (als verantwortliche Stelle gemäß § 4a Abs. 1 BDSG) zu erteilen. Sie können auch nur dort widerrufen werden.
  3. Die Zweckbindung für Melderegisterauskünfte ist zu stärken.

Außerdem stellen FoeBuD und DVD zwei weitere Forderungen auf.
Pressemitteilung als PDF-Datei (Teil 1)Weitere Forderungen als PDF-Datei (Teil 2)Mehr Informationen zur Kampagne

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