Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ begrüßt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Meldegesetz. Nach dem heutigen Beschluss sollen Meldedaten künftig nur noch mit Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden dürfen. Die Zweckbindung wurde gestärkt. Kritisch beurteilt das Bündnis weiterhin, dass auch Unternehmen Einwilligungen einholen können.
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Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ begrüßt das Ergebnis des heutigen Vermittlungsausschusses zum Meldegesetz. „Breiter Bürgerprotest hat dazu geführt, dass die datenschutzfeindliche Regelung des Bundestages gekippt wurde“, sagt Susanne Jacoby von Campact. Künftig sollen Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person herausgegeben werden dürfen. Ebenfalls positiv bewerten die im Bündnis vertretenen Organisationen, dass die Zweckbindung bei Melderegisterauskünften gestärkt wurde. Adressdaten müssen nun nach Erfüllung des Übermittlungszwecks gelöscht werden.
Der Bundestag hatte im Juni 2012 beschlossen, dass Daten von Bürgern grundsätzlich herausgegeben werden dürfen, wenn diese dem nicht widersprochen haben. Der Bundesrat stoppte daraufhin das Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen dem nun vorgelegten Vorschlag des Vermittlungsausschusses noch zustimmen.
Nach Ansicht des Bündnisses besteht jedoch noch ein Manko: Die Einwilligung in die Herausgabe von Meldedaten kann auch von demjenigen Unternehmen eingeholt werden, das die Meldedaten anfordert. Dieses Verfahren öffnet Tür und Tor für erschlichene oder behauptete Einwilligungen. Das tatsächliche Vorliegen einer Einwilligung müssen die Meldebehörden lediglich stichprobenhaft kontrollieren. „Damit bleibt eine Hintertür für missbräuchliche Datenabfragen offen“, kritisiert Rena Tangens von Digitalcourage.
„Der Protest der Verbraucher hat erneut gezeigt, dass sie gefragt werden wollen, wenn ihre Daten für Marketing genutzt werden. Daher sollte nicht nur bei Meldedaten, sondern grundsätzlich, wenn personenbezogene Daten zu Werbezwecken verwendet werden, eine Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden müssen“, ergänzt Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Haben Bürger sowohl beim Meldeamt als auch gegenüber Unternehmen Willenserklärungen abgegeben, ist außerdem vollkommen unklar, welche davon in Zweifelsfällen gelten soll.
„Jetzt ist es deshalb an jedem Einzelnen, die Meldebehörde davon in Kenntnis zu setzen, wenn man die Abfrage seiner Daten nicht erlauben möchte“, ergänzt Karin Schuler von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. „Irgendwann könnte sonst jeglicher Überblick verloren gehen, wem man Einwilligungen erteilt oder entzogen hat. Wenn das Gesetz keine transparenten Regeln schafft, muss jeder Einzelne eben nachhelfen.“
Das Bündnis wird getragen vom Kampagnennetzwerk Campact, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Datenschutz- und Bürgerrechtsverein Digitalcourage (vormals FoeBuD) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz.
Den Online-Appell der Kampagne haben insgesamt mehr als 200.000 Menschen unterzeichnet.