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Datenschutzaufsicht

„Humor ist, wenn man trotzdem lacht“ (Otto Julius Bierbaum) – Doch: Nicht jede Karikatur zum Datenschutz ist wirklich witzig!

Karikatur des DAFTA-Plakats - kleine AnsichtDer Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz staunte nicht schlecht, als er die Einladung der ebenso bundesweit operierenden Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) für die diesjährige DAFTA in die Hände bekam. Prangte auf dem Einladungs-Flyer der GDD doch eine Karikatur, die – so die einhellige Meinung der Vorstandsmitglieder – kräftig am Thema und Ziel vorbei schoss.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) lädt zur DAFTA und zum RDV-Forum – eine Tagung, die gemeinsam mit dem Datakontext-Verlag vom 17. bis 19.11.2021 durchgeführt wird. Sie wirbt dafür mit einer Karikatur, auf der die Wirtschaft als schwachbrüstiger Gaul dargestellt wird, der von einem dicken Datenschützer und einem normalgewichtigen Richter fast zutode geritten wird und der im DS-GVO-Ziel ankommend alle vier Beine von sich streckt, der dank des Ersten-Hilfe-Koffers der GDD gerade noch das Ziel erreicht.
Pressemitteilung als PDF-DateiEinladung der GDD zur DAFTA
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DVD: Sachsen-Anhalt Datenschutz-Entwicklungsland!?

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) zeigt sich schockiert darüber, dass nach zwei vergeblichen Versuchen am 08. März auch beim dritten Wahlgang am 24. Mai 2018 sich der Landtag von Sachsen-Anhalt als unfähig erwies, einen neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wählen. Der Kandidat, der 49jährige Nils Leopold, wurde von der Grünen vorgeschlagen. Er erhielt 48 der 83 Stimmen des Landtags und verpasste damit auch im dritten Wahlgang um acht Stimmen die gesetzlich geforderte Zweidrittelmehrheit. Zuvor hatten sich außer den Regierungsfraktionen CDU, SPD und Grüne auch die Linken öffentlich zu Leopold bekannt, dessen fachliche Qualifikation von niemandem in Frage gestellt wurde. Selbst die AfD hatte ihren Abgeordneten die Wahl freigestellt.
Pressemitteilung als PDF

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DVD für datenschutzgerechtes Melderecht

Bundesrat muss Melderecht schärfen: Forderungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
Die Bundesländer müssen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Weitergabe von Adressdaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Bürger/innen möglich ist („Opt-In“). Um dies wirksam zu gewährleisten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Melderegisterauskünfte ohne rechtliches Interesse dürfen nur auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen erteilt werden.
  2. Einwilligungen sind gegenüber der Meldebehörde (als verantwortliche Stelle gemäß § 4a Abs. 1 BDSG) zu erteilen. Sie können auch nur dort widerrufen werden.
  3. Die Zweckbindung für Melderegisterauskünfte ist zu stärken.

Außerdem stellen FoeBuD und DVD zwei weitere Forderungen auf.
Pressemitteilung als PDF-Datei (Teil 1)Weitere Forderungen als PDF-Datei (Teil 2)Mehr Informationen zur Kampagne

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