Das DANA-Jahres-Register 2012 finden Sie hier als PDF-Datei.
Die erste Ausgabe des Jahres 2012 zeigen wir, beim Klick auf „Weiterlesen >>“ erscheinen auch die weiteren Ausgaben des Jahres.
Ausgabe 1/2012 Themenschwerpunkt: „EU-Datenschutz-Grundverordnung“
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Editorial:
Ein kleiner Schritt für Deutschland …
… ein großer Schritt für Europa – so lautet der durchaus ernst gemeinte Vergleich der Datenschutzgrundverordnung mit der berühmten ersten Mondlandung. Den Vergleich zog der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx am 26. Januar auf einer Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin. Die am Vortag veröffentlichten Vorschläge der EU-Kommission für die Neugestaltung des europäischen Datenschutz-Rechtsrahmens wollen den Datenschutz europaweit einheitlich, verbindlich, effektiv und zukunftssicher neu regeln. Für Deutschland ist das meiste bekannt, für andere europäische Länder ein Quantensprung. Das Paket ist mit einer Mitteilung, einer verbindlichen Verordnung und einer Rahmenrichtlinie für den Datenschutz in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit umfangreich und juristisch keine leichte Kost. Deshalb fällt es leicht, zwar berechtigter Weise einen fehlenden Rechtsschutz vor einem Europäischen Verfassungsgericht zu kritisieren, aber trotzdem völlig falsch zu liegen: dieser strukturelle Mangel gilt für die gesamte europäische Gesetzgebung seit dem Vertrag von Lissabon.
Entgegen den Prophezeiungen „gut unterrichteter Kreise“ hat sich die zuständige Kommissarin offensichtlich nicht nur terminlich, sondern auch inhaltlich als stark und entschlossen erwiesen. Vorausgegangen ist eine einjährige öffentliche Konsultation mit hunderten Stellungnahmen, auch der DVD. Die Lobbyarbeit geht nun in die nächste Runde. Das Parlament wird genauso wie beim ACTA-Vertrag zwischen wirtschaftlichen und bürgerrechtlichen Argumenten abwägen wollen. Die DVD wird gemeinsam mit anderen Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen den Druck
erhöhen, um im Europaparlament die deutlichen bürgerrechtlichen Fortschritte, die im Kommissionsentwurf liegen, so engagiert zu verteidigen, wie den Finger in die weiterhin offenen Wunden zu legen.
Aber bei aller berechtigten Kritik: die Mondlandung ist gelungen – auf dem Weg zurück zur Erde sollten alle auf riskante Flug- und Bremsmanöver verzichten.
Karsten Neumann
Ausgabe 2/2012 Themenschwerpunkt: „Online-Netzwerke“
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Editorial:
Wen interessieren Nutzungsregeln?
Mal angenommen, Sie hätten beschlossen, Ihren Pfunden endlich den Kampf anzusagen, die neumodischen Fitnesscenter wären jedoch nichts für Sie. Da finden Sie eines Tages eine ansprechende Werbebroschüre eines ortsansässigen Sportvereins in Ihrem Briefkasten. Darin werden sehr detailliert einige neue und langjährige Mitglieder samt ihren Lebensumständen vorgestellt. Und fast alle sind mit dem Wunsch eingetreten, ihr Gewicht zu reduzieren und waren schließlich erfolgreich. Auch hören Sie in den nächsten Wochen von immer mehr Bekannten, dass auch sie Mitglied sind. Und da das Trainieren im vertrauten Kreis sicherlich mehr Spaß macht als das einsame Laufen im Wald, schauen Sie eines Tages persönlich in der Geschäftsstelle des Vereins vorbei. Die nette Geschäftsführerin erläutert Ihnen, welche Vorzüge Sie als Mitglied zu erwarten haben. Besonders stellt sie heraus, dass Sie als Mitglied dieses Vereins in einer modernen Gemeinschaft trainieren, deren Mitglieder keineswegs nur aus Ihrer Heimatgemeinde stammen. Vielmehr unterhält der Verein beste Beziehungen zu Vereinen in aller Welt. Sie können bei Urlaubsreisen deren Sportstätten nutzen und von den Erfahrungen und Ratschlägen aller Mitglieder profitieren. Als die Dame hört, dass Sie in einem sehr gut beleumundeten Wohnviertel wohnen, scheint ihr Interesse nochmals zu steigen. „Und außerdem“, lockt sie Sie weiter, „erheben wir keinen Mitgliedbeitrag“. Unser Modell ist weltweit einmalig, denn wir haben finanzkräftige Sponsoren, die Ihnen ab und zu ein wenig Werbung überreichen. Ihnen wird erläutert, dass Ihr Verein daher seinen Sitz nicht etwa, wie Sie dachten, in Ihrer Heimatgemeinde hat, sondern in Irland. Naja, macht nichts, denken Sie, was scheren mich die juristischen Spitzfindigkeiten, wenn ich doch nur Sport treiben will?
Fast unterschreiben Sie schon den Mitgliedsantrag, als Sie doch noch mal nach den Vereinsstatuten fragen, die Sie ja schließlich mitunterzeichnen. Die nette Dame druckst etwas herum, fängt aber schließlich unwillig an, den Text zu suchen. In einem verstaubten, unbeschrifteten Ordner wird sie schließlich fündig: 17 engbeschriebene Seiten, die den Mitgliedern die Einhaltung ganz bestimmter Verhaltensregeln auferlegen und dem Verein sehr weitgehende Rechte einräumen. Als Sie sich zum Lesen in eine Ecke zurückziehen, staunen Sie nicht schlecht: Zur Nutzung der Sportstätten erhält jedes Mitglied eine Zutritts-Chipkarte, auf der jede sportliche Aktivität automatisch festgehalten wird. Wann Sie wo und wie lange, mit wem und mit welchem Erfolg trainiert haben, wie Ihre persönliche Leistungskurve aussieht, wie Sie im Vergleich mit anderen Mitgliedern abschneiden: all das wird minutiös erfasst. Zur Abrundung der Analyse beschäftigt der Verein außerdem einen eigenen Fotografen, der nicht nur die Sportstätten regelmäßig besucht. So entstehen Fotosequenzen von Trainingseinheiten, aber auch im privaten und beruflichen Umfeld der Mitglieder, wo der Fotograf regelmäßig auftaucht um Fotos zu schießen. Außerdem werden die Mitglieder regelmäßig zu Ihrer Einschätzung der anderen Mitglieder befragt. Diese Bewertungen fließen, wie alle anderen Angaben, in das Mitglieder-Profil ein und werden zur Erstellung eines so genannten Ernsthaftigkeits-Indexes verwendet, der das Mitglied in erster Linie motivieren soll. Selbstverständlich ist das Training alleine nicht ausreichend, um Ihr Übergewicht in den Griff zu bekommen. Schließlich gehören auch gesunde Ernährung, genügend Schlaf, ausreichende Ruhepausen zu den richtigen Verhaltensweisen, die die persönliche Fitness bestimmen. Also wird Ihr Sportverein Ihnen kostenlos und völlig unverbindlich den Kontakt zu Ernährungsberatern, Bioläden, Schlaflaboren, Matratzenproduzenten, Sportgeschäften und weiteren Dienstleistern herstellen. Genau gesagt: er wird Ihre vollständigen Daten zu Trainingsstand, Wohn- und Lebenssituation an diese weitergeben, damit eine möglichst spezialisierte Beratung stattfinden kann.
Da die Vielzahl möglicher Verwendungen kaum vorher einzugrenzen ist, gestatten die mit dem Mitgliedsantrag unterschriebenen Statuten dem Verein daher ganz pauschal, sämtliche zum Mitglied vorhandenen Daten nach eigenem Gutdünken kostenlos und weltweit zu nutzen. Will man beispielsweise nicht, dass der Fotograf die ausführliche Fotoserie des eigenen Hauses (einschließlich der mit Bierflaschen gefüllten Mülltonne) an Ernährungsberater und andere weitergibt, so muss man rund ums Haus große Schilder „Fotos verboten“ aufstellen. Vergisst man die Kennzeichnung (z.B. am rückwärtigen Eingang zur Garage), so soll das Verbot hierfür nicht gelten.
Ab und zu schickt der Verein auch einen der Trainer vorbei, der nicht immer klingelt, sondern manchmal auch nur durch die Fenster schaut. Dies findet insbesondere dann statt, wenn der Verein weiß, dass sich mehrere Vereinsmitglieder bei einem Sportkameraden verabredet haben. Es wird dann notiert, wer mit wem gegessen, gefeiert, oder Schach gespielt hat. Sobald man als Gastgeber den Fotografen oder den Trainer bemerkt, muss man die Gäste darauf hinweisen und sofort klären, ob sie damit einverstanden sind, in Besuchsberichten und Fotos des Gastgebers zu erscheinen. Finden derartige Treffen während einer eigentlich vereinbarten Trainingseinheit statt, so wird der Ernsthaftigkeitsindex sofort herabgestuft. Der Verein wird Ihnen dann auch vorschlagen, sich in Zukunft eher mit bestimmten anderen Mitgliedern zu treffen, die Ihrem Trainingsplan zuträglicher erscheinen.
Schließlich finden Sie sehr versteckt auch noch eine Bestimmung über die Höhe des Mitgliedsbeitrags: Sie lautet lapidar: Wir garantieren nicht, dass die Mitgliedschaft immer kostenlos bleiben wird, aber wenn Sie uns frankierte und mit Ihrer Adresse versehen Briefumschläge in ausreichender Zahl bereitstellen, informieren wir Sie, bevor wir Ihr Konto bei einer evtl. Änderung belasten.
Würden Sie Mitglied in einem solchen Verein werden? Oder sind Sie es schon? Und wollen es bleiben? Dann sollten Sie sich zumindest einen Eindruck darüber verschaffen, welche Leistungskurven, Beurteilungen Ernsthaftigkeitsindizes und sonstige Daten sich im Laufe der Zeit angesammelt haben. Ein Blick auf www.europe-v-facebook.org hilft beim organisierten Vorgehen.
Und wenn Sie sich durch diesen Text in der Facebook-üblichen Schriftgröße gekämpft haben, dann werden Sie die nächsten Seiten dieses Heftes hoffentlich ganz besonders genießen, wünscht Ihnen
Karin Schuler.
Ausgabe 3/2012 Themenschwerpunkt: „Umfragen“
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Editorial:
Liebe Leserinnen und Leser,
während wir an diesem Editorial schreiben, feiern die Medien die gelungene Übergabe von 190.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Meldegesetznovelle der Bundesregierung. In Zusammenarbeit mit campact und anderen Organisationen hat sich die DVD dem Protest gegen die Vermarktung von Melderegisterdaten angeschlossen und offenbar die Bundesländer überzeugt, die umstrittenen Zugänge der Wirtschaft zu unseren Meldedaten neu zu verhandeln. In diesem Heft aber soll es auch um ein weiteres ernstes Thema gehen, nämlich den Datenschutz in der Markt- und Meinungsforschung. Ausgewählte Praxisbeispiele dazu und der gewohnte Datenschutznachrichtenteil werden Sie in den nächsten Wochen begleiten – beispielsweise auf dem Weg zu unserer Mitgliederversammlung am 28.10.2012 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr in Bonn-Bad Godesberg. Der Vorstand wird über seine Jahresaktivitäten berichten, welche uns jüngst nach Brüssel geführt haben, wo wir am 04.09.2012 im Europäischen Parlament zum zweiten Mal eine Datenschutzveranstaltung für und mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern veranstaltet haben. Wir freuen uns, Sie zu unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen und wünschen bis dahin einen goldenen, datenschutzfreundlichen Herbst!
Sönke Hilbrans
Ausgabe 4/2012 Themenschwerpunkt: „Datenschutzgerechte Webseiten“
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Editorial:
Liebe Leserinnen und Leser,
vor einigen Tagen wurde über ein Ereignis berichtet, dass sehr deutlich die Problematik des Leitthemas dieses Heftes verdeutlicht: Als Sumit Summan die Webseite des
Webmarketing-Dienstleisters uberVu.com besuchte, trug er keine persönlichen Daten ein und verknüpfte sich auch nicht mit den Social-Media-Angeboten der Firma. Daher wunderte er sich, dass er am nächsten Tag Werbeangebote per E-Mail von dieser US-Firma bekam. Hierüber verfasste er einen Google+-Beitrag und erhielt eine Entschuldigung der Community-Managerin von uberVu mit der Zusicherung, dass keine weiteren Werbemails mehr an ihn verschickt würden. Es stellte sich heraus, dass die Identifizierung über die Technologie der Firma LeadLander erfolgte, die offensichtlich in der Lage war, Besucher durch Geodaten und den Abgleich mit sozialen Netzwerken zu bestimmen.
Die Scripte zur Identifikation von Webseitenbesuchern verrichten ihre Aufgaben immer präziser. Das Titelbild (schwarzer Bereich) gibt einen Eindruck von der Kompexität der Programmierung. Der hier zum Teil abgebildete Code wurde der Internetseite einer großen deutschen Tageszeitung entnommen. Eines der Tools zur Erforschung des Nutzerverhaltens im Internet ist Google Analytics. Michael Knopp befasst sich in seinem Artikel um die Aspekte einer rechtskonformen Verwendung.
Zu einem datenschutzfreundlichen Internet gehört auch die Möglichkeit zur Unterbindung von Tracking. Microsoft hat eine entsprechende Funktion im Internet Explorer 10 vorgesehen – das Unternehmen und die Nutzer stoßen bei der Diskussion um einen Do-not-Track-Standard allerdings auf massiven Widerstand der Industrie. Mehr darüber erfahren Sie im Artikel von Kirsten Bock.
Wer sich unbehelligt von Tracking und Scripting im Web umsehen möchte, werfe einen Blick auf „Nützliche Datenschutz-Tools für den Besuch von Internetseiten“.
Frans Jozef Valenta
Bestellungen der gedruckten Versionen – soweit noch vorrätig – jeweils zum Einzelpreis von Euro 14,- (zzgl. Porto) per Briefpost oder FAX richten Sie bitte an die Geschäftsstelle unter folgender Adresse:
DVD, Reuterstraße 157, 53113 Bonn
Telefon: 0228 / 22 24 98 – Telefax: 0228 / 24 38 470
Online-Bestellungen können Sie hier aufgeben:
https://www.datenschutzverein.de/dana/bestellung/