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DANA-Ausgaben 2011

Das DANA-Jahres-Register 2011 finden Sie hier als PDF-Datei.

Die erste Ausgabe des Jahres 2011 zeigen wir, beim Klick auf „Weiterlesen >>“ erscheinen auch die weiteren Ausgaben des Jahres.


Ausgabe 1/2011
Themenschwerpunkt: „transparenz.arbeit.kontrolle

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Editorial Beschäftigtendatenschutz:
Liebe Leserinnen und Leser,
Transparenz, Arbeit und Kontrolle waren die Themen der Jahrestagung 2010 der DVD und des FIfF, deren Ergebnisse in diesem Heft berichtet werden. Der Gesetzgeber wird demnächst mit einem neuen Beschäftigtendatenschutz die Abwägungsentscheidung zwischen dem ihm anvertrauten Schutz der Menschenwürde und Privatheit auf der einen Seite, dem Recht des Arbeitgebers auf Schutz seines Unternehmens gegen Diebstahl und Korruption auf der anderen Seite treffen. Diese Debatte wird zwar mit dem Fokus auf die Bekämpfung normwidrigen Verhaltens geführt, ihre Ergebnisse werden aber entscheidenden Einfluss auf die Arbeitswelt aller normgerecht Handelnden haben. Denn nur in den seltenen spektakulären Fällen geht es wirklich um Aufklärung.

Viel häufiger dient Überwachung allein der Kontrolle durch Abschreckung. „Überwachungsdruck erhöhen“ scheint die Devise bei Arbeitgebern zu sein, die nicht mehr fördern oder motivieren wollen. Eine Videoüberwachung ist preiswerter als Tariflöhne, Fortbildung und eine gesunde Arbeitsumwelt. Moderne Zeiten: bei einem Blick in den gleichnamigen Chaplin-Klassiker aus dem
Jahr 1936 vergeht heute bereits vielen Mitarbeitern das Lachen. Der Gesetzgeber wird mit dem Beschäftigtendatenschutzgesetz auch zu entscheiden haben, ob kreative und motivierte Mitarbeiter nur eine „Brückentechnologie“ sind, bis der Mensch auch im Einzelhandel oder Call-Center durch RFID und Computer abgelöst werden kann, oder ob Würde und Persönlichkeit auch im modernen
Arbeitsverhältnis noch einen Platz haben sollen. Ein Blick in Artikel 1 Absatz 1 unsere Verfassung sollte bei dieser Entscheidung hilfreich sein.
Karsten Neumann


Ausgabe 2/2011 Themenschwerpunkt: „Datenschutz-Baustellen

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Editorial:
Liebe Leserinnen und Leser,
zählt man die Datenschutz-Baustellen, die derzeit in Deutschland und Europa betrieben werden, so beschleichen einen Zweifel an der Kompetenz der Bauherren und der beauftragten Gewerke. Alles wird angefangen, nichts zu Ende gedacht, nichts fertig gestellt. Vorratsdatenspeicherung, Beschäftigtendatenschutz, Bewertung von Geodaten und der Umgang mit sozialen Netzwerken sind nur einige Aufschriften, die auf Baustellenschildern stehen und uns die miserable Straßenlage des Gesetzgebers vor Augen führen.
In diesem Durcheinander kann selbst Professoren schon mal der rechte Maßstab abhanden kommen. Anlässlich des Gesetzgebungsvorhabens zu DE-Mail gab der Präsident des Branchenverbandes BITKOM, Professor August-Wilhelm Scheer, bereits im Februar 2011 eine zustimmende Presseerklärung heraus.. Während die Mehrzahl der Sachverständigen dem vorgelegten Gesetzentwurf in einer Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages große inhaltliche Schwächen und den Machern durch die Blume Protektionismus der profitierenden Provider vorwarf, blieb BITKOM bei seiner Meinung. DE-Mail sei „ein Quantensprung in puncto Sicherheit“. Gemeint war vermutlich das genaue Gegenteil, ist doch ein Quantensprung die kleinste mögliche Änderung innerhalb atomarer und subatomarer (also sehr kleiner) Systeme. Oder wollten uns die Herren etwa darauf hinweisen, dass man weniger als mit diesem Gesetzentwurf eigentlich gar nicht tun kann?

Ein Quantensprung in puncto Beschäftigtendatenschutz wird jedenfalls gerade auch von der EU-Kommission vorbereitet. In der Absicht, die bereits etwas in die Jahre gekommene Richtlinie 95/46/EG zu modernisieren und an heutige Erfordernisse anzupassen, wurde ein Rahmenpapier zur Kommentierung in einem Konsultationsverfahren erstellt. Das Thema Beschäftigtendatenschutz wurde in dieser Vorgabe der Kommission schlichtweg vollständig ausgeklammert. Dies hat die DVD schon in ihrer Stellungnahme vom 15.1.2011 (abrufbar unter dem Stichwort „Themen“ auf der DVD-Website) nachdrücklich kritisiert. Um die Notwendigkeit zu untermauern, Grundregeln zum Schutz von Beschäftigten in die Datenschutzrichtlinie zu integrieren, plant die DVD außerdem, im Oktober eine Veranstaltung im Europäischen Parlament durchführen. Der Vorstand möchte bei diesem Anlass Parlamentarier und Gruppenvertreter mit stichhaltigen Argumenten für die Integration des Beschäftigtendatenschutzes in die Datenschutzrichtlinie versorgen. Auf dass der Datenschutz nicht bei allzu vielen Baustellen über Nacht in der Baugrube versinkt!
Karin Schuler


Ausgabe 3/2011
Themenschwerpunkt: „Datenschutz in Online-Spielen

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Editorial:
Liebe Leserinnen und Leser,
das Titelbild zu dieser Ausgabe wurde von den Fantasy-Inhalten vieler Online-Rollenspiele angeregt. Dort kämpft das Gute gegen das Böse. Das Gute ist selbstverständlich der Datenschutz und das Böse wird repräsentiert durch Datenschutzverstöße bei Online-Spielen. Zur Visualisierung sollte ein siebenköpfiger Drache die Rolle des Bösen übernehmen – im Verlauf des Gestaltungsprozesses zeigte sich jedoch, dass von sieben überall im Raum verteilten Ungeheuern eine erheblich größere Bedrohung ausgeht als die Konzentration der Drachenköpfe an einem Ort. Die dargestellten Ungeheuerlichkeiten sind NUTZUNGSBEDINGUNGEN, ARBEITSSPEICHERSCANNING, FREUNDESLISTEN, CHATAUFZEICHNUNG, ERFOLGSSTATISTIK, SPIELVERLAUFSPROTOKOLLIERUNG und PERSÖN­LICHKEITSPROFILE. Die Kämpferinnen sind mit Schwert (Kraft, Durch­haltevermögen) und Zauberstab (Intelligenz, List) ausgerüstet.
Wenn Sie die nachfolgenden Artikel lesen, werden Sie feststellen, dass Datenschutz bei Online-Spielen nur ein nebensächliches Thema ist. Vielleicht liegt es daran, dass Politiker, Journalisten, Verbraucher- und Datenschützer nur sehr selten selbst online spielen und dass die betroffenen Spieler zwar verärgert über die Knebelungen sind, letzlich aber der Wille, am Spiel teilzunehmen, größer ist als der Drang, der Entrechtung etwas entgegen zu setzen.
Mit der Zunahme an Spielen in Sozialen Netzwerken wie Facebook wird das Problem, wo jeweils Bestandsdaten, Nutzungsdaten und Kommunikationsinhalte zu welchen Zwecken verarbeitet und von wem diese eingesehen werden können, immer größer und unüberschaubarer. Sehr viele dieser Spiele können „Gratis“ gespielt werden. Aber sie sind natürlich nicht kostenlos, denn der Nutzer bezahlt mit der Preisgabe seiner Daten, die als Basis für die Einblendung von zielgerichteten Werbebotschaften dienen. Auf der Rückseite dieses Heftes finden Sie eine kleine Auswahl von Screenshots zu aktuellen Spielen im Internet. Jedes Spiel verlangt eine Registrierung und damit die Offenlegung der Identität des Spielers. Der Markt wächst stark. Es ist viel Geld zu verdienen und hohe Umsätze lassen sich durch möglichst viele Informationen über die Spieler generieren. Es gibt noch eine ganze Menge zu tun, um den Schutz der Konsumenten zu erreichen. Wir müssen uns dem Kampf gegen die Drachen stellen.
Frans Jozef Valenta


Ausgabe 4/2011
Themenschwerpunkt: „Datenschutz in Schulen

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Editorial:
Nachsitzen

für Lehrkräfte und Schulleitungen in Sachen Datenschutz! Zu diesem Ergebnis führt zumindest die Lektüre der Berichte zum Schuldatenschutz in den Tätigkeitsberichten der Landesdatenschutzbeauftragten. Die Vielzahl der (offensichtlich als „Spitze des Eisberges“) geschilderten Sachverhalte über meist gravierende Datenschutzverstöße verwundert umso mehr, da gerade die Schule als zentraler, grundlegender gesellschaftlicher Lernort die Förderung, Vermittlung, Umsetzung und Wahrnehmung der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Persönlichkeits- und Datenschutzrechte leisten muss. Nicht zuletzt durch gutes Vorbild bei der Umsetzung der Vorgaben des Datenschutzrechts im Umgang mit persönlichen Informationen über Schüler, Lehrer und Eltern. Wie soll man glaubwürdig den Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien incl. Datenschutzrecht vermitteln, wenn es um die Praxis in der Schule nicht zum Besten steht? Wie sollen sich zum Beispiel Lehrkräfte glaubwürdig über von Schülern bei Facebook eingestellte Lehrerfotos beklagen, wenn die Schule gleichzeitig ohne Einwilligung der Schüler deren Bilder auf der Schul-Homepage weltweit zum Abruf bereit hält?
Dabei wird konzediert, dass das Datenschutzrecht nicht gerade eine einfache Rechtsmaterie darstellt und teilweise einen komplizierten Paragrafen-Dschungel bietet, in dem man sich durchaus verirren kann. Aber auch die Vermittlung der nicht gerade „leichten“ deutschen Grammatik, hochkomplexer mathematischer Sachverhalte, biologischer, physikalischer und chemischer Vorgänge, um nur einige Beispiel zu nennen, wird von der Schule geleistet.
Informationsmaterial zum Datenschutz sowohl für den Unterricht wie zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben in der Schulverwaltung liegen ausreichend vor. Sie müssen nur abgerufen und in die Praxis umgesetzt werden. Und auch die staatlichen Datenschützer helfen gerne weiter bei der konsequenten Umsetzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts im Schulalltag. Dazu will auch dieses Heft der DANA einen Beitrag leisten.
Hajo Köppen


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