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DVD-PM: Deutsche Vereinigung für Datenschutz: Illegales Real-Time-Bidding muss gestoppt werden

Real Time Bidding – auf Deutsch die „Echtzeitversteigerung“ von Internet-Werbung durch Google sowie weitere Medien- und Werbeunternehmen – ist Gegenstand einer internationalen Kampagne von Bürgerrechtsorganisationen. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), die sich an dieser Kampagne beteiligt, veröffentlicht nun in einem Schwerpunktheft ihrer „DatenschutzNachrichten“ (DANA) eine umfassende Dokumentation zum Thema. In einem Aufsatz, einer Beschwerde an die europäischen Datenschutzbehörden sowie einem der Kampagne zugrundeliegenden Bericht von Johnny Ryan wird die Problematik des Real Time Bidding (RTB) dargelegt und begründet, weshalb dieses einen täglichen milliardenfachen Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt:
Pressemitteilung als PDF-DateiWebseite der Kampagne

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DVD-PM: #StopSpyingOnUs: Kampagnenstart in 9 EU-Ländern gegen rechtswidrige Online-Werbemethoden

Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen – darunter die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) – starten heute, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Estland, Frankreich, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann.
Presseerklärung als PDF-DateiBeschwerdetext als PDF-DateiWebseite der Kampagne

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DVD für datenschutzgerechtes Melderecht

Bundesrat muss Melderecht schärfen: Forderungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
Die Bundesländer müssen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Weitergabe von Adressdaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Bürger/innen möglich ist („Opt-In“). Um dies wirksam zu gewährleisten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Melderegisterauskünfte ohne rechtliches Interesse dürfen nur auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen erteilt werden.
  2. Einwilligungen sind gegenüber der Meldebehörde (als verantwortliche Stelle gemäß § 4a Abs. 1 BDSG) zu erteilen. Sie können auch nur dort widerrufen werden.
  3. Die Zweckbindung für Melderegisterauskünfte ist zu stärken.

Außerdem stellen FoeBuD und DVD zwei weitere Forderungen auf.
Pressemitteilung als PDF-Datei (Teil 1)Weitere Forderungen als PDF-Datei (Teil 2)Mehr Informationen zur Kampagne

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