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Datenübermittlung

DVD für datenschutzgerechtes Melderecht

Bundesrat muss Melderecht schärfen: Forderungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
Die Bundesländer müssen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Weitergabe von Adressdaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Bürger/innen möglich ist („Opt-In“). Um dies wirksam zu gewährleisten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Melderegisterauskünfte ohne rechtliches Interesse dürfen nur auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen erteilt werden.
  2. Einwilligungen sind gegenüber der Meldebehörde (als verantwortliche Stelle gemäß § 4a Abs. 1 BDSG) zu erteilen. Sie können auch nur dort widerrufen werden.
  3. Die Zweckbindung für Melderegisterauskünfte ist zu stärken.

Außerdem stellen FoeBuD und DVD zwei weitere Forderungen auf.
Pressemitteilung als PDF-Datei (Teil 1)Weitere Forderungen als PDF-Datei (Teil 2)Mehr Informationen zur Kampagne

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