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DANA-Ausgaben 2017

Das DANA-Jahres-Register 2017 finden Sie hier als PDF-Datei.

Die erste Ausgabe des Jahres 2017 zeigen wir, beim Klick auf „Weiterlesen >>“ erscheinen auch die weiteren Ausgaben des Jahres.


Ausgabe 1/2017
Themenschwerpunkt: „Verbraucherschutz

Das vollständige Heft dieser Ausgabe können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Editorial:
Der Datenschutz befindet sich in schwerem Gewässer: Konnten wir noch Mitte 2016 über eine fortschrittliche Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jubilieren (DANA 2/2016), so brachte die Zeit danach einige politische Dämpfer. Der erste Dämpfer kam mit den ersten Referententwürfen zum (allgemeinen) Bundesdatenschutzgesetz als Umsetzungsgesetz zur DSGVO. Diese signalisierten, dass die Bundesregierung nicht gewillt ist, im Datenschutz innovative Wege weiterzugehen, sondern dass es das Ziel ist, soweit dies das europäische Recht überhaupt zulässt, den Datenschutz zurückzuschrauben (DANA 4/2016, 180 ff.). Am 1. Februar 2017 krönte die Bundesregierung ihre Bestrebungen mit einem Kabinettsbeschluss, der, sollte dieser so Gesetz werden, die Anwendungspraxis vor neue ungelöste Probleme stellen wird. Es ist offensichtlich, dass für die Bundesregierung eine – unabhängige, aber nicht gerade revolutionär auftretende – Datenschutzaufsicht schon zu viel Kontrollverlust darstellt, weshalb sie diese Aufsicht auszubremsen versucht. Die politischen Initiativen der Bundesregierung – die nun auch im Sicherheitsbereich tiefe Spuren hinterlassen – werden orchestriert von Äußerungen von Regierungsmitgliedern, von Merkel über Gabriel bis zu den Tiefen eines Dobrindt, die entweder von geringer Wertschätzung für digitalen Grundrechtsschutz oder aber von faktischer Ignoranz zeugen (DANA 4/2016, 172). Digitales ist hipp, wenn es Pekuniäres verspricht oder eine Gefahr gewittert wird.  Diese Gefahr kann im Terrorismus liegen, oder ganz banal darin, dass das Digitale die eigene Wiederwahl für den Bundestag beeinträchtigen könnte.

Ein größerer politischer Tiefschlag für den Datenschutz könnte noch aus den USA kommen, nachdem der neue US-Präsident erste Signale abgegeben hat, dass er Persönlichkeitsrechte nicht nur verbal gegenüber seinen politischen Gegnern mit Füßen tritt, sondern dass digitaler Grundrechtsschutz auch für seine Politik keine Relevanz hat (die erste Meldung dazu auf S. 55). Darin liegt unzweifelhaft eine große Bedrohung. Möglicherweise verbirgt sich aber dahinter eine Chance, dass in den USA die aufgeklärt, liberal und humanitär gesinnten Menschen einen Aufstand wagen und das Pendel politisch zurückschlagen lassen. Darin liegt auch insofern für den europäischen Datenschutz eine Chance, wenn die Silicon-Valley-Besoffenheit vieler Europäer einer Besinnung auf europäische Werte weicht, zu denen nun unbestreitbar der Datenschutz gehört. Gerade die Wirtschaft müsste angesichts des Trumpschen Handelsprotektionismus die Chance erkennen, mit einem Grundrechts-Protektionismus Geschäfte zu machen.
Das sind aber derzeit noch ungelegte Eier, über deren Ausbrüten wir in der nächsten DANA berichten werden. Die aktuelle Ausgabe befasst sich mit dem Datenschutz als Verbraucherschutz. Vorgestellt werden dabei drei zentrale Themen: die neu eingeführte Verbandsklage (Thilo Weichert), die Nutzung von Personendaten als unerkanntes Entgelt für die Bereitstellung von IT-Services (Tatjana Halm) und die Einwilligung von Minderjährigen (Stefan Ernst). Außerdem erfolgt eine umfassende Bestandsaufnahme des Datenschutzes im Bereich der Doping-Bekämpfung durch Jacob Kornbeck. Bei aller Größe der globalen Herausforderungen ist es eben auch nötig, in den praktischen Anwendungsfeldern des Datenschutzes aktiv zu bleiben.


Ausgabe 2/2017 Themenschwerpunkt: „BDSG-neu und andere Baustellen

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Editorial:
Nun ist es da, das neue Bundesdatenschutzgesetz. Als Artikel 1 des DSAnpUG-EU ist es am 05.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. In dieser DANA-Ausgabe widmen sich gleich drei Artikel dem BDSG-neu: Ein allgemeiner Artikel zum BDSG-neu, der Artikel „Verfassungswidrige Beschränkung der Datenschutzkontrolle bei Berufsgeheimnisträgern“ sowie ein Artikel zum Beschäftigtendatenschutz.
Artikel zu unterschiedlichen Aspekten der Datenschutzgrundverordnung dürfen natürlich auch nicht fehlen.

Die Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Deutschland beleuchtet ein Artikel auch unter Datenschutzgesichtspunkten. Neben den traditionellen Datenschutzschutznachrichten und Buchbesprechungen gibt es noch einen bebilderten Rückblick der BigBrotherAward-Gala, die im April 2017 stattfand.
Apropos Datenkraken: Unter dem Deckmantel des harmlos klingenden „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften“ wurden zum einen bei verschiedenen Gesetzen die erforderlichen Anpassungen vorgenommen. Zum anderen wurden mit diesem sogenannten Omnibusgesetz gleich mehrere aus Datenschutzgesichtspunkten sehr bedenkliche Gesetzesänderungen verabschiedet. Hierzu gehören u.a. die Schaffung einer umfassenden Befugnis zur Nutzung automatisierter Fingerabdruck-Scans von Asylsuchenden ohne irgendwelche Sicherungsmaßnahmen, die Änderung der Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht im Steuerbereich von den Ländern hin zum Bund und die Beschränkung des Auskunftsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Steuerverwaltung. Die entsprechenden Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs wurden in einer 139-seitigen Ausschussdrucksache untergebracht, die am Tag nach der entscheidenden Ausschusssitzung vom Bundestag beschlossen wurde. Da hatte selbst die interessierte Fachöffentlichkeit kaum die Möglichkeit, sich kritisch mit den Änderungen auseinander zu setzen. Eine Vorabversion der Ausschussdrucksache diente der Erstellung unserer Pressemitteilung vom 30.05.2017. Die Einführung des Staatstrojaners ist uns zwar nicht entgangen, aber unserer Ressourcen ließen es leider nicht zu, hierzu eine Pressemitteilung zu verfassen. Auch hier wurden gravierende Änderungen erst kurz vor der Beschlussfassung im Bundestag in den Entwurf aufgenommen. Der Staatstrojaner war im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht enthalten sondern wurde erst in der entscheidenden Ausschussdrucksache eingefügt. Transparente Gesetzgebung geht anders!
Zu befürchten ist, dass dies – egal wie die Bundestagswahl ausgehen wird – zur Methodik wird. Spannend bleibt es allemal. So sind wir auch gespannt auf das 2. DSAnpUG-EU, mit dem nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ca. 140 Gesetze an die EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst werden sollen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine anregende Lektüre.


Ausgabe 3/2017 –
SonderheftThemenschwerpunkt: „40 Jahre DVD

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Editorial:
40 Jahre DVD! Anlässlich dieses Jubiläums beginnen wir dieses Heft mit einem Rückblick auf diese 40 Jahre. Ein erster Artikel von Heinz Alenfelder und Thilo Weichert beschreibt die ersten ca. 20 DVD-Jahre. Ein zweiter (deutlicher kürzerer) Rückblick von Heinz Alenfelder gibt einen persönlichen Rückblick auf 40 Jahre DVD. Ergänzt werden diese beiden Artikel vom aktuellen Vorstandsvorsitzenden, Frank Spaeing, um die aktuellen Themen und Entwicklungen der letzten Jahre. Danach folgen Grußbotschaften von teils langjährigen Weggefährten, die wir in alphabetischer Reihenfolge wiedergeben. Bei näherer Betrachtung der Absender der Grußbotschaften fällt auf, dass hier neben der Datenschutzkonferenz (Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) und besagten Wegbegleitern auch andere Bürgerrechtsorganisationen bzw. Datenschutzvereine vertreten sind, die durchaus ähnliche Interessen verfolgen wie die DVD.

Wir sehen uns also nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten – und Möglichkeiten. Ein Vorstandsmitglied einer anderen Organisation sagte auf deren Mitgliederversammlung in diesem Jahr: „Wir sind der DVD dankbar für die klare, kritische Stellungnahme zum neuen BDSG, die wir selbst so deutlich nicht formulieren können.“ Kann es ein besseres Kompliment geben?
Natürlich kommen in diesem Heft auch die Fachbeiträge nicht zu kurz. Es gibt derer drei in dieser DANA-Ausgabe: Der erste Artikel von Dr. Bernd Schütze befasst sich mit dem Controlling der IT-Sicherheit unter Berücksichtigung von Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung. Der nächste Artikel von Riko Pieper beschreibt anhand von elf Beispielen Kuriositäten im Datenschutzrecht, wobei manche dieser Beispiele nur kurios aber harmlos sind, andere jedoch ernste und teilweise aktuelle Probleme beschreiben. Die jeweiligen Konklusionen wurden teilweise mit einem Augenzwinkern geschrieben und dürfen nicht zu wörtlich genommen werden. Ergänzend zu den reinen Datenschutzthemen folgt der Artikel „Wenn aus Spiel Wirklichkeit wird“ von Ute Bernhardt zu Potenzialen kollaborativer Augmented Reality.
Anschließend haben wir Ihnen noch eine Pressemitteilung der Berliner BfDI zum „Artikel-Gesetz für mehr Sicherheit und mehr Datenschutz in Berlin“, eine Rede des Bundesjustizministers Maas zum Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft sowie einen Leserbrief von Patrick Breyer mit einer Replik durch Vorstandsmitglied Thilo Weichert in dieses Heft gepackt. Abgerundet wird dieses Heft wie gewohnt durch die Datenschutznachrichten aus dem In- und Ausland, zu technischen  Datenschutzthemen sowie zur Rechtsprechung und durch Buchbesprechungen.
Wir wünschen Ihnen in diesen interessanten und (mitunter auch) stürmischen Zeiten eine angenehme Lektüre.


Ausgabe 4/2017
Themenschwerpunkt: „Gesundheitsdatenschutz

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Editorial:
Datenschutz im Gesundheitsbereich
Jamaika kommt nun wahrscheinlich doch nicht; alles läuft auf Groko oder SPD-Tolerierung einer CDU-Minderheitenregierung hinaus. Für den Datenschutz sind das keine erfreulichen Perspektiven: Der schwarz-rote Mehltau, der inzwischen den offiziellen Datenschutz in Deutschland überzieht, droht beständiger zu werden als uns lieb sein kann.
Als schwarz-gelb-grün noch im Raum stand, die Zwischenergebnisse aber nicht erkennen ließen, dass es trotz FDP und Grünen ein Ruck beim digitalen Grundrechtsschutz geben würde, hat sich die DVD an einem offenen Brief beteiligt, in dem ein Ende der TK-Vorratsdatenspeicherung gefordert wurde. Zum Ende der Verhandlungen gab es insofern anscheinend Bewegung, auch wenn nicht alle Signale nur positiv waren. Jetzt dürfte der Datenschutz in schwarzer Hand bleiben. Dies bedeutet: Positive Tendenzen in Europa werden weiterhin gebremst. Datenschutz wird bürokratisch betrieben. Von Deutschland gehen keine Innovationen aus.
Diese Innovationen bleiben dringend nötig, insbesondere wo die DSGVO durch Öffnungsklauseln den EU-Mitgliedsstaaten Regelungsspielräume lässt. Ein solcher Bereich ist die Gesundheitsdatenverarbeitung, weshalb sich hier mit der DSGVO nicht so viel ändern wird. Bernd Schütze beschreibt die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung der neuen BDSG-Regelungen. Damit bleibt nicht nur das Regelungschaos bestehen, es wird durch die weitere europäische Regelungsebene noch komplizierter. Dies ist für Anwender eine Zumutung, insbesondere für medizinisch Forschende, von denen keine Gesetzesexegesen erwartet werden können. Um diesen Missstand zu beseitigen, wurde von Kiel aus, u. a. mit Prof. Michael Krawczak, eine Initiative für einen Bund-Länder-Staatsvertrag zur medizinischen Forschung gestartet. Die Reaktion der Praktiker hierauf war bisher durchgängig positiv, die der Politiker tendierte gegen Null. Es bringt eben keine Wählerstimmen und keine Pressemeldungen, wenn man sich mit überfälligen, vernünftigen, aber nicht spektakulären Vorschlägen zur Verbesserung der Datenschutz-, der Gesundheits- und der Wissenschaftslandschaft befasst. So war es auch fast schon ein Wunder, dass die langgeforderte Einbeziehung der IT-Dienstleister von Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern in den Schutzbereich der Schweigepflichtigen – fast im Verborgenen – zum allerletzten Drücker der letzten Legislaturperiode realisiert wurde.
Nötig ist mehr. Damit befasst sich der Beitrag zur Sensorik. Wenn Gedanken und Gefühle digital erfasst werden, darf das die Politik nicht kalt lassen. Dass die Googles und Facebooks dieser Welt sich unserer innersten Vorgänge bemächtigen, spielte bisher für die Politik nur dann eine Rolle, wenn dadurch Wahlen beeinflusst werden. Dabei darf es nicht bleiben.
Nachdem die letzte DANA 3/2017 übermäßig üppig geraten ist und spät ausgeliefert wurde, nun eine schlankere Nummer, die in ruhigen Winterabenden konsumiert werden kann. Viel Spaß und Erkenntnis dabei.


Bestellungen der gedruckten Versionen – soweit noch vorrätig – jeweils zum Einzelpreis von Euro 14,- (zzgl. Porto) per Briefpost oder FAX richten Sie bitte an die Geschäftsstelle unter folgender Adresse:
DVD, Reuterstraße 157, 53113 Bonn
Telefon: 0228 / 22 24 98 – Telefax: 0228 / 24 38 470

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