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EuGH

EuGH-Entscheidung zur Datenübermittlung in die USA geht alle an

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06.10.2015 zu Safe-Harbor und zur Datenübermittlung von Facebook in die USA. „Das ist ein wegweisendes Urteil“, konstatiert der neu gewählte Vorsitzende der DVD, Frank Spaeing. „Dem Kläger, Max Schrems, gebührt unser Dank für sein nachhaltiges gerichtliches Insistieren darauf, dass soziale Netze wie Facebook, aber auch alle anderen Internetanbieter das Grundrecht auf Datenschutz wahren müssen.“
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