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DVD-PM: Ulrich Kelber – Bundesdatenschutzbeauftragter zu gut für sein Amt? Bundesregierung muss sich zum Datenschutz und damit zu Kelber bekennen.

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat. Und dies, obwohl die Amtszeit von Kelber zum Ende des Jahres 2023, also schon in wenigen Wochen, ausläuft. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz wählt der Bundestag den BfDI auf Vorschlag der Bundesregierung.
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Nach den Regeln der europäischen Datenschutz-Grundverordnung muss dieses Amt in unabhängiger Weise von einem erfahrenen hochqualifizierten Menschen wahrgenommen werden, der „im Wege eines transparenten Verfahrens ernannt wird“. Schon in der Vergangenheit wurden diese Anforderungen in Deutschland wiederholt missachtet. Immer wieder wurde die Leitung der Datenschutzaufsicht in Bund und Ländern nach Hinterzimmermauscheleien fachfremd und nach rein politischen Erwägungen besetzt. Die DVD befürchtet, dass dies nun erneut so stattfinden soll.

Ulrich Kelber hat fünf Jahre lang unter Beweis gestellt, dass er sein Amt hochkompetent, verantwortungsvoll und unabhängig wahrnimmt. Er ist zu einer zweiten Amtsperiode bereit. Doch nun droht ihn sein unabhängiges und bestens fundiertes Eintreten für das Grundrecht auf Datenschutz nach dem Eindruck der DVD zu einem unerwünschten Ratgeber in den Regierungsfraktionen und der Regierung zu machen.

Dazu der DVD-Vorsitzende Frank Spaeing:
„Datenschutz mag von Politikern als hinderlich angesehen werden. Aber er ist ein Verfassungsgebot. Und deshalb wurden schon viele Gesetze, die die Regierung aus politischem Kalkül entgegen dem Rat von Datenschützern durchgedrückt hatte, vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben. Die Rolle eines konstruktiven grundrechtsorientierten Mahners hat Ulrich Kelber in vorbildlicher Weise wahrgenommen. Wenn er jetzt vor die Tür gesetzt wird, wirft das ein trauriges Schlaglicht auf die Prioritäten der Bundesregierung. Die viel beschworene Digitalisierung Deutschlands soll vor allem der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit dienen, während einer grundrechts- und damit auch datenschutzgerechten Gestaltung scheinbar nur eine untergeordnete Bedeutung zugeordnet wird.“