Die Ausgabe 1/2023 der Datenschutz-Nachrichten (DANA), die von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) herausgegeben werden, ist jetzt verfügbar. Der Themenschwerpunkt des Heftes ist „Europäische Entwicklungen (Teil 1)“.
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Editorial:
Mit der Datenschutz-Grundverordnung hat die EU einen Anlauf genommen auch die sogenannten Tech-Giganten an die Grundrechte und Regeln des Rechtstaats zu binden. Auch wenn Datenschutzaktivisten schon am ersten Tag der DSGVO-Anwendung ihre Beschwerden insbesondere bezüglich der verschiedenen Dienste von Facebook (heute Meta) eingereicht haben, hat es doch bis vor wenigen Wochen gedauert, bis die irische Datenschutzbehörde sich zu einer Sanktionsentscheidung durchgerungen hat. Und es bedurfte des koordinierten Einsatzes der anderen nationalen Datenschutzbehörden der EU, um über den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) eine solche Entscheidung zu erzwingen. Die nächste Runde wird vor den europäischen Gerichten stattfinden: Meta wird zunächst in Irland klagen, die irische Datenschutzbehörde will gleich auf europäischer Ebene gegen Teile des EDSA-Beschlusses vorgehen. Es bleibt also spannend (mehr im Nachrichtenteil).
Nichtsdestoweniger hat sich auf der EU-Ebene die Erkenntnis durchgesetzt, dass es mehr als der Möglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten bedarf, um sich gegen die Mega-Unternehmen der GAFAM durchzusetzen. Das ist der Ursprungsgedanke der EU-Digitalstrategie, die unter anderem wettbewerbsrechtliche Regeln, Verbraucherschutz und Verpflichtungen gegen die Verbreitung von Falschinformationen und Hasspropaganda für den ganzen EU-Binnenmarkt festlegen und mit Durchsetzungsmöglichkeiten versehen will.
Außer der stärkeren Kontrolle der Großunternehmen strebt der EU-Gesetzgeber auch eine Stärkung von EU-Unternehmen mit datenbasierten Geschäftsmodellen an. Dazu sollen Mechanismen zum Teilen von Daten zwischen verschiedenen Organisationen unterstützt werden.
Bisher besteht das Paket aus fünf Verordnungen: Digital Services Act, Digital Markets Act, Data Governance Act, Data Act und der Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EGDR). Die ersten drei Instrumente sind bereits verabschiedet, die anderen beiden sind in fortgeschrittenen Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen. Ziel der Kommission wird es sicher sein das Paket vor den Wahlen zum Europaparlament im Frühjahr 2024 abzuschließen.
Wir bringen zunächst einen Überblick über die Gesamtinitiative. Wobei wir auch an zwei Vorschläge erinnern, die strenggenommen nicht dazu gehören, nämlich den Rechtsakt über künstliche Intelligenz, der gerade verhandelt wird, und die ePrivacy-Verordnung, die jetzt seit sechs Jahren festhängt.
Professor Eric Hilgendorf gibt eine Einschätzung der von der Kommission vorgeschlagenen Pakete. Einige der Kritikpunkte mögen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses berücksichtigt worden sein. Ute Bernhardt, Ingo Ruhmann und Thilo Weichert tragen eine detaillierte und fundierte Analyse des Vorschlags zum EGDR bei.
Der BfDI Ulrich Kelber hat bei netzpolitik.org eine umfassende Kritik zu den verbreiteten Falschaussagen zum Datenschutz veröffentlicht, die wir mit großer Zustimmung nachdrucken.
Zum Abschluss gibt es offene Briefe (die teilweise auch) von der DVD mitunterzeichnet wurden sowie unsere Presseerklärung zur Registerveröffentlichung (inklusive einem Update) und es folgen wie immer die aktuellen Nachrichten, Urteile und Buchbesprechungen.
Wir wünschen Ihnen und Euch eine angenehme und anregende Lektüre.
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