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DANA-Ausgaben 2022

Das DANA-Jahres-Register 2022 finden Sie hier als PDF-Datei.


Ausgabe 1/2022
Themenschwerpunkt: „Ampelpolitik

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Editorial:
Das letzte DANA-Heft widmete sich den Erwartungen an die neue deutsche Datenschutzpolitik. Das Heft 1/2022 hat die Versprechungen zum Thema, die jetzt gemacht werden. Ob dann „geliefert“ wird, werden wir in den nächsten 3 1⁄2 Jahren sehen – mehr Zeit bleibt nicht mehr. Um die Versprechungen sofort griffbereit zu haben, wenn es mit der „Lieferung“ hapert, dokumentiert das Heft die relevanten Passagen des Koalitionsvertrags der rot-grün-gelben Koalition. Eine Analyse des Koalitionsvertrags begründet in Sachen Datenschutz ein wenig Optimismus, ist dann aber angesichts vieler Lücken und Fragezeichen ernüchternd, wie Thilo Weichert aufzeigt.
Die Ampel scheint willig zu sein, doch ist ein Plan noch nicht so richtig zu erkennen. Ein Beispiel hierfür ist die bisherige föderale Datenschutzorganisation, der sich Markus Schröder widmet. NGOs wie die Deutsche Vereinigung für Datenschutz haben die wichtige Funktion beim Liefern nachzuhelfen – durch die Politik anregende Initiativen und, wenn nötig, kritische Kommentare.
Den Niederungen der konkreten Umsetzung von Digitalpolitik widmen sich Elias Zimmermann in Bezug auf die sicherheitsrechtlich motivierten Bestandsdatenauskunftsersuchen und Klaus-Jürgen Roth in Bezug die Einhegung von Telegram, wo sich allzu viele Idioten, Hetzer und Kriminelle tummeln. Eine Darstellung landesverfassungsrechtlicher Rechtsprechung im Sicherheitsbereich durch Arnold von Bosse rundet den redaktionellen Teil des vorliegenden Heftes ab.
Für Viele ist die DANA wichtig, weil sie eine Fundgrube für Meldungen über Entwicklungen und Fakten aus Deutschland und der ganzen Welt ist. Die DANA hat es sich zur Aufgabe gemacht, insofern verlässliche Informationen aus den Tagesmedien und von der Gerichtsbarkeit aufgearbeitet zur Verfügung zu stellen.
Die DVD als NGO sieht (vor allen Dingen auch mit der DANA) einen Auftrag darin die Szene der Datenschützerinnen und Datenschützer in Stadt und Land nicht nur zu bereichern und zu unterstützen, sondern diesen auch Motivator und Sprachrohr zu sein. Insofern mögen sich die Lesenden auch zum Schreiben angeregt sehen: Das nächste Heft hat als Schwerpunkt „Social Media“. Wer hierzu etwas Wichtiges beitragen möchte, ist eingeladen, uns dies mitzuteilen bis zum nächsten Redaktionsschluss am 1. Mai 2022. Auch Reaktionen auf unsere bisherigen Publikationen sind natürlich herzlich willkommen.

Ausgabe 2/2022 Themenschwerpunkt „Social Media

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Editorial:
Der Schwerpunkt dieser Datenschutz Nachrichten beschäftigt sich mit Social Media und dem Problem des Tracking. Dazu haben wir uns einen großen Dienstleister im Internet mit seinem datengetriebenen Geschäftsmodell angeschaut (Klaus Meffert). Ergänzend werden auch alternative Produkte besprochen. In einem Podcast, den wir freundlicherweise überarbeiten und in Textform darstellen durften, werden Cookies, ihre Funktion und mögliche Abwehrmechanismen erläutert, einschließlich der Folgen, die das für Betroffene haben kann. Auch hier gibt es Alternativen.
Eine Autorin (Name der Redaktion bekannt) schreibt uns ihre Begründung dafür, dass sie allen bekannten Datenschutzhinweisen zum Trotz Facebook verwendet. Da bleibt es nicht aus, dass man irgendwann selbst von Datenschutzverstößen betroffen ist. Was dann zu tun ist, erläutert Thilo Weichert. Die Betroffenenrechte sind recht umfassend ausgestaltet und verlangen eine intensive Beschäftigung mit dem Kapitel III der DSGVO. Diese Hinweise werden ergänzt durch den Aufsatz zur datenschutzgerechten Mediennutzung von Heinz Alenfelder. Er stellt unter anderem auch die Möglichkeiten vor, die uns das BSI und andere Akteure zur Verfügung stellen. Frans Valenta informiert uns über technische Innovationen aus China. Er präsentiert zwei technisch hervorragende Produkte aus dem Reich der Mitte, deren Anwendungen jedoch viel Raum für Datenschutzmaßnahmen eröffnen.
Katrin Lowitz setzt sich mit den Nutzungs- und anderen Bedingungen in der Social-Media-Welt auseinander und liefert daneben einen Abriss der geschichtlichen Entwicklung von der Gründungszeit der sozialen Medien bis hin zu den politischen Einflussmöglichkeiten, die heutzutage möglich sind. Einen hochaktuellen Beitrag zum Digital Services Act liefert Klaus-Jürgen Roth. Dieses Gesetz sowie weitere werden wir in den nächsten DANA-Ausgaben eingehender besprechen.
Auch in diesem Jahr haben die datenschutzrechtlich besonders schlecht ausgestatteten Organisationen ihren Preis bekommen. Wir berichten über die „Oscars für Datensünder“ und müssen feststellen, dass selbst Sicherheitsorgane zu den Preisträgern gehören. Nachrichten, Urteile und Buchbesprechungen sowie ein Leserbrief runden das Angebot dieser DANA-Ausgabe ab. Ich wünsche Ihnen eine angenehme und anregende Lektüre.

Ausgabe 3/2022 Themenschwerpunkt „Datenschutz und andere Grundrechte“.

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Editorial:
„Der Datenschutz ist zwar kein Supergrundrecht, aber eines, das viele andere Grundrechte erst ermöglicht.“ So formulierte es Herr Kelber, BfDI, im letzten Jahr auf einer Datenschutzveranstaltung.
Dieser Satz kann als Replik auf die immer wieder vorgetragene Mahnung speziell aus dem Innenministerium verstanden werden (und war wohl auch so gemeint), wonach der Datenschutz kein „Supergrundrecht“ sei und somit den ständig erweiterten Befugnissen der Sicherheitsbehörden nicht im Wege stehen darf. Der Punkt ist nur: Von Seiten des Datenschutzes wurde das auch gar nicht behauptet. Trotzdem wird diese Nicht-Aussage immer wieder gern dazu genutzt die Befugnisse der Sicherheits-/Überwachungsdienste kontinuierlich auszuweiten und zwar derart, dass der Datenschutz dabei oft unberücksichtigt bleibt. Ihm kommt dann nur noch eine Feigenblattfunktion zu.
Die Aussage von Herrn Kelber regte die DANA-Redaktion an, das Thema „Datenschutz und andere Grundrechte“ zum Schwerpunktthema dieses Heftes zu machen. Entsprechend haben wir beim BfDI nachgefragt, ob er einen Artikel zu dieser Ausgabe beisteuern und so seine Gedanken aus dem letzten Jahr noch konkretisieren könnte. Er hat sofort zugestimmt. Das Heft beginnen wir folgerichtig mit dem Artikel des BfDI über „Datenschutz als Garant und Ermöglicher von Grundrechten“.
Es folgt ein Artikel von Thilo Weichert mit dem Titel „Digitale Grundrechte im internationalen Kontext“, der das Thema aus Sicht der deutschen, der europäischen und der internationalen (UN-) Grundrechte ausführlich betrachtet und dabei speziell die Digitalisierung hervorhebt, die bei der Formulierung der Grundrechte zum großen Teil noch nicht berücksichtigt wurde – weil sie damals noch gar nicht berücksichtigt werden konnte.
Achim Klabunde beschreibt das Thema als Mitarbeiter a. D. des Europäischen Datenschutzbeauftragten in einen Artikel aus EU-Sicht, wobei er speziell die historische Entwicklung der EU-Grundrechte darstellt. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-Justizministerin a. D., erläutert die Entwicklung des Datenschutzes in Deutschland und sieht das Volkszählungsurteil des BVerfG von 1983 als „Zeitenwende“. Steffen Pau ergänzt als Leiter der Datenschutzaufsicht für die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen, des Verbandes der Diözesen Deutschlands und Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums (KdöR) mit einem Beitrag zum Thema: „Das kirchliche Datenschutzrecht“. Es folgen zwei Artikel über Smart Cities. Der erste von Heinz Alenfelder über „Die Entwicklung einer Smart City – Im Fokus: Bürgerbeteiligung“ und der zweite von Astrid Donaubauer-Grobner über „Smart Cities und Datenschutz“. Ein Artikel von Frau Yu Du (Partnerin MMLC Group Lawyers & Consultants) mit dem Titel: „China’s First Face Recognition Case Study“, den wir im englischen Original (sowie in einer durch uns – unterstützt durch deepl.com – erstellten deutschen Übersetzung) wiedergeben, schließt das Schwerpunktthema ab.
Wie immer gibt es auch in diesem Heft weitere Beiträge, die nicht explizit zum Schwerpunktthema geschrieben wurden, die aber auf den zweiten Blick trotzdem dazu passen: Riko Pieper hat in seiner Eigenschaft als Sprecher des Arbeitskreises Kryptografie (AK-Krypto) des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. einen Artikel über Impfzertifikate im BvD-Blog veröffentlicht, den wir gerne auch in diesem Heft abdrucken. Ein relativ neues Thema ist der „Matrixcode“, den man seit kurzer Zeit auf Briefmarken sehen kann. Heinz Alenfelder hat dazu recherchiert und zusammengetragen, welche Daten dabei von wem verarbeitet werden und wer welche dieser Informationen abrufen kann.
Danach sind noch ein „Offener Brief anlässlich der Frühjahrskonferenz der Innenminister und -senatoren“ gegen die Vorratsdatenspeicherung, der von der DVD mitunterzeichnet wurde, sowie eine aktuelle Presseerklärung der DVD zur Plattform „handelsregister.de“ abgedruckt und es folgen die aktuellen Nachrichten, Urteile und Buchbesprechungen. Dabei fällt auf, dass die Nachrichten, die wie immer unabhängig vom Schwerpunktthema zusammengestellt wurden, erstaunlich oft neben dem Datenschutz auch eines der Grundrechte bzw. eine mögliche Beeinträchtigung eben dieser thematisieren. Oder, um es mit den Worten eines ehemaligen deutschen Innenministers zusammenzufassen: Einige der Beiträge in diesem Heft könnten Sie beunruhigen.

Ausgabe 4/2022 Themenschwerpunkt „Beschäftigtendatenschutz“.

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Editorial:
Das ausgehende Jahr 2022 lieferte wenig Anlass zu Optimismus: Waren im Koalitionsvertrag der rot-grün-gelben Bundesregierung noch Signale zu erkennen, dass in Sachen Datenschutz nach langer schwarz-roter Agonie wenn nicht eine Zeiten-, so zumindest eine Trendwende stattfinden würde, so ist wieder Ernüchterung angesagt: Eine Innenministerin in Berlin betreibt das Ziel übermäßiger Vorratsdatenspeicherung; eine Innenkommissarin in Brüssel macht sich stark für eine europaweite Chat-Kontrolle. Ob dem genügend Widerstand in Politik, Gesellschaft und Justiz entgegengesetzt wird, bleibt offen.
Offen bleibt auch, ob das Versprechen des Koalitionsvertrags, endlich ein Beschäftigtendatenschutzgesetz in Kraft zu setzen, eingehalten werden wird. Dass dies immer dringlicher wird, zeigt dieses Heft, das sich dieses Themas aus den unterschiedlichsten Perspektiven annimmt: Dargestellt werden die Geschichte und praktisch zu regulierende Streitfragen (Schuler/Weichert), konkrete Forderungen von Gewerkschaftsseite (Wedde) sowie eher vage bleibende Ansätze eines Beirats zum Beschäftigtendatenschutz. Unsicherheit besteht in praktischen Fragen angesichts der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Datenverarbeitung des Betriebsrats (Schury/Piper). Die Aufsichtsbehörden sind gefordert (Köppen). Ein besonderer Fall der Arbeitnehmerdatenverarbeitung untermauert eine grundsätzliche Forderung, nämlich dass sich der Auskunftsanspruch der Betroffenen nicht allein auf die Art der über sie gespeicherten Daten beziehen darf, sondern auch die Algorithmen umfassen muss, die diese Daten verarbeiten (Linz). Datenübermittlungen in die USA bleiben ein Dauerproblem (Weichert). Auch nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit hört die Datenverarbeitung nicht auf (Alenfelder).Die vorliegende DANA wendet sich an die Politik und an die Praktiker:innen in Betriebsräten und Betrieben, denen mit den Beiträgen nicht nur Fragen, sondern auch Orientierungshilfen mitgegeben werden.
Der dicke Umfang des vorliegenden Heftes ist zwar nicht Ausdruck für die aktuelle Bedeutung des Datenschutzes in der aktuellen Politik – die auch mittelfristig vom Ukrainekrieg, der Klimakatastrophe und der Inflation bestimmt wird. Er ist aber wohl Ausdruck dafür, dass es in Sachen digitalen Grundrechtsschutzes an vielen Stellen in unserem Leben brennt. Die Meldungen aus Deutschland und der ganzen Welt sind hierfür Zeugnis.
Einigen dieser brennenden Konflikte hat sich die Europäische Union (EU) angenommen, was in den nächsten beiden DANAs im Jahr 2023 vertieft dargestellt werden wird. Sollte die Leser:in inspiriert sein, sich zu Aspekten der Digitalstrategien der EU in unserem Medium äußern zu wollen, so ist sie hiermit hierzu eingeladen das zu tun.


Bestellungen der gedruckten Versionen – soweit noch vorrätig – jeweils zum Einzelpreis von Euro 14,- (zzgl. Porto) per Briefpost oder FAX richten Sie bitte an die Geschäftsstelle unter folgender Adresse:
DVD, Reuterstraße 157, 53113 Bonn
Telefon: 0228 / 22 24 98 – Telefax: 0228 / 24 38 470

Online-Bestellungen können Sie hier aufgeben:
https://www.datenschutzverein.de/dana/bestellung/