Offener Brief der DVD an die Fraktionsvorsitzenden des Berliner Abgeordnetenhauses zur Nominierung der Kandidatin für die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (hier die Version für den SPD-Fraktionsvorsitzenden).
Offener Brief als PDF-Datei
Sehr geehrter Herr Saleh,
die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) hat zur Kenntnis genommen, dass die Regierungsparteien im Berliner Abgeordnetenhaus planen, am 28.01.2016 als Nachfolgerin von Alexander Dix in das Amt der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Frau Maja Smoltczyk zu wählen.
Dieses Vorhaben ist beim Vorstand der DVD auf seiner Sitzung am 16.01.2016 in Berlin auf Irritation und Besorgnis gestoßen. Dass Kompetenzen im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit für die Auswahl der Kandidatin eine Rolle spielten, ist für die DVD nicht erkennbar. Dies stößt auf erhebliche Kritik.
Art. 33 Abs. 2 GG fordert, dass öffentliche Ämter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen sind.
Es ist verfassungs- und europarechtliche Aufgabe der Datenschutzbeauftragten, auf der Grundlage besonderer technischer und rechtlicher Qualifikation und einer unabhängigen Stellung institutionell digitalen Grundrechtsschutz zu gewährleisten. Die Bestellung von Datenschutzbeauftragten setzt entsprechende Kenntnisse voraus. Nur so können Datenschutzbeauftragte in Augenhöhe mit Behörden und Unternehmen kommunizieren und sich mit diesen auseinandersetzen. Deswegen muss sich die zu bestellende Person im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit schon betätigt haben. Nur so ist auch erkennbar, dass und wie diese den sich stellenden künftigen Anforderungen gerecht werden kann.
Soweit für uns erkennbar, liegen diese Voraussetzungen bei der Berliner Kandidatin nicht vor. Damit würde sich eine Praxis fortsetzen, die sich nicht nur auf Länder-, sondern auch auf Bundesebene zu etablieren scheint. Bei der Bestellung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Dezember 2013 wurde kein Wert auf Fachkompetenz gelegt. Sichtbares Ergebnis ist auf Bundesebene, dass die Amtsinhaberin ihre Aufgaben nicht wirkungsvoll erfüllt. Dies hat Wirkung für die Wahrnehmung der Kontroll- und Beratungstätigkeit der Bundesbeauftragten. Darüber hinausgehend leidet darunter auch das Ansehen des deutschen Datenschutzes in Europa und in der Welt.
Der bisherige Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix konnte schon bei seiner Bestellung internationales Renommee als Fachmann in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit vorweisen. Der Erfolg seiner Tätigkeit in Berlin, bundesweit wie auch international bestätigte die Richtigkeit dieser Wahl. Alexander Dix repräsentierte das Anliegen des digitalen Grundrechtsschutzes wie auch den institutionellen Datenschutz auf europäischer und internationaler Ebene in hervorragender Weise. Die DVD dankt ihm hierfür.
Es ist nicht absehbar, dass die Lücke, die durch den Weggang von Alexander Dix entsteht, mit den jetzigen Planungen gefüllt werden kann.
Der Vorstand der DVD fordert deshalb die Koalitionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus auf, ihre Personalauswahl zu überdenken. Dabei sollte neben fachlicher Kompetenz auch das Ziel verfolgt werden, eine größtmögliche Zustimmung im Abgeordnetenhaus bei der Bestellung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Frank Spaeing
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V.