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Maut-Pläne sind eine Datenschutz-Zeitbombe

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) kritisiert den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen. Der Entwurf verstößt gegen wichtige Datenschutzprinzipien. „Warum soll die Maut überhaupt elektronisch kontrolliert werden? Einige unserer Nachbarländer haben zwar ebenfalls Mautsysteme, setzen dabei jedoch auf Papiervignetten und Polizeikontrollen; so spart man sich aufwendige Datenbanken und verzichtet auf ein flächendeckendes Überwachungssystem.“, beanstandet Vorstandsmitglied Reinhard Linz.
Pressemitteilung als PDF-DateiMustertext auf www.abgeordnetenwatch.de (docx-Datei)

Wird jedoch ein automatisiertes Kontrollsystem eingerichtet, müssen die Grundprinzipien des Datenschutzes, insbesondere die Zweckbindung, eingehalten werden. Die DVD moniert insbesondere, dass zu Abrechnungszwecken quasi nebenbei umfangreiche Bewegungsprofile von Autofahrern entstehen werden. Will sich ein Autobesitzer die Maut zurückerstatten lassen, weil er ausschließlich Kreis- und Landstraßen benutzt, soll dies überprüfbar sein. Deshalb sollen Kennzeichen, Fotos sowie Zeit und Ort der Straßennutzung für bis zu 13 Monate gespeichert werden. Hierzu sagt Vorstandsmitglied Frank Spaeing: „Die Kontrolle von Rückzahlungsansprüchen ist doch überflüssig. Für Inländer sollen Maut und Steuersenkung die Gesamtbelastung unverändert lassen: Wer Maut zahlt, dessen KFZ-Steuer wird in gleicher Höhe gesenkt. Wer keine Maut zahlt, bekommt auch keine Steuersenkung. Warum sollte dann jemand eine Rückzahlung der Maut beantragen?“

Große Datensammlungen wecken zudem stets Begehrlichkeiten. Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, und auch der Berufsverband der Kriminalbeamten haben bereits gefordert, der Polizei Zugriff auf die Bewegungsdaten zu gewähren. Noch steht eine strenge Zweckbindung der Mautdaten im Gesetzentwurf. Aber das kann später durch Gesetzesänderungen aufgeweicht werden. Außerdem fehlen in dem Gesetzesentwurf jegliche Regelungen zur Datensicherheit. Die DVD gibt hierzu zu Bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil zu Telekommunikations-Vorratsdaten „hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit“ gefordert hat. „Hier sehen wir bezüglich des Gesetzesentwurfs großen Nachholbedarf“, betont Vorstandsmitglied Frans Valenta.

Aus Sicht der DVD wird mit Einführung der Pkw-Maut erneut eine Infrastruktur geschaffen, welche zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger ausgenutzt werden kann, wenn sich das politische Klima ändert. Wenn nur für eine hohe Kontrolldichte umfangreiche Bewegungsprofile angelegt werden, betrachtet die DVD das als Verstoß gegen den Datenschutzgrundsatz der Erforderlichkeit und Datensparsamkeit. Die DVD fordert daher den Deutschen Bundestag auf, keinem Gesetz zuzustimmen, das unangemessen und zugleich unnötig Bewegungsprofile von Kfz-Nutzern speichert. Für die übrigen Mautdaten muss eine strenge Zweckbindung gelten. Regelungen zur Sicherheit, etwa bei der Datenübermittlung, und zu einer zuverlässigen Datenlöschung zum frühestmöglichen Zeitpunkt müssen außerdem in das Gesetz aufgenommen werden.