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Diese Geheimdienste sind nicht reformierbar

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) erklärt ihre Unterstützung für die Aktion „Verfassung schützen – Geheimdienste abschaffen“ der Humanistischen Union.
Die DVD hält eine Abschaffung dieser Dienste in der heutigen Form für das einzig rechtsstaatlich gebotene Mittel, um einen Neuanfang zur demokratischen Gestaltung bestimmter Ermittlungsbefugnisse zu schaffen, nachdem:
Pressemitteilung als PDF-DateiLink zur HU-Aktion

  • dem deutschen Auslandsgeheimdienst BND keine bessere Reaktion einfällt, als die amerikanischen Praktiken nachzuahmen und in Zukunft Daten in sozialen Medien per Schleppnetzfahndung auswerten zu wollen,
  • der BND für eine umfassende Ausländerüberwachung auch im Inland verantwortlich zeichnet,
  • der BND in großem Umfang Daten an den US-Geheimdienst NSA weitergibt,
  • sich der BND über die NSA verfassungswidrig Daten auch über deutsche Staatsbürger beschafft
  • Verfassungsschutzämter mit rechtsextremistischen Organisationen verstrickt sind,
  • die „Kommunikationsdefizite“ von Verfassungsschutzämtern bei den Ermittlungen gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) offenbar wurden,
  • seit Bestehen der Dienste diese immer wieder in Skandale verwickelt waren,
  • die deutsche Regierung aus Angst, ihre Dienste würden nicht mehr mit Geheiminformationen versorgt, die Menschenrechte der gesamten Bevölkerung zur Disposition stellt.

Die deutschen Geheimdienste sind für die Grundrechte der Menschen und für die öffentlichen Haushalte eine übergroße Belastung. Und sie richten mehr Schaden an als sie unserer demokratischen Gesellschaft nützen. Die über 60-jährige Geschichte der deutschen Dienste zeigt, dass sie in ihren bestehenden Strukturen nicht reformier- und kontrollierbar sind. Die Kontrolle durch Gerichte und das Parlament wird durch Geheimhaltungsregeln faktisch unmöglich gemacht.

Die DVD fordert, eine Generaldebatte über Aufgaben, Mittel, Kontrolle und rechtliche Grundlagen der Dienste zu führen. Voraussetzung hierfür ist das Abwickeln der bestehenden Organisationen und ein Neuanfang, bei dem folgende Aspekte berücksichtigt werden müssen:

  • Die verfassungsrechtlich angelegte Trennung zwischen polizeilicher exekutiver und geheimdienstlicher Tätigkeit muss durch klare gesetzliche Vorgaben insbesondere im informationellen Bereich umgesetzt werden.
  • Geheimdienstliche Vorfeldermittlungen dürfen nicht Großteile der Bevölkerung erfassen und müssen sich auf konkret definierte Bestrebungen und Verdachte beschränken.
  • Zur umfassenden Kontrolle der neu zu schaffenden Organisation des Bundes ist die Stelle eines Beauftragten mit einem eigenen professionellen Apparat einzurichten, der umfassende anlasslose Kontrollbefugnisse erhält und in Kooperation mit den Datenschutzkontrollbehörden Beschwerden überprüft und gegenüber dem Parlament berichtet.
  • Kooperationen mit ausländischen Geheimdiensten sind parlamentarischen Berichts-, Kontroll- und Genehmigungsverfahren zu unterwerfen.

Wir rufen außerdem auf, den Aufruf zur Abschaffung des Inlandsgeheimdienstes auch als Einzelperson hier zu unterschreiben: http://www.verfassung-schuetzen.de/aufruf/