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Jetzt schlägt’s 13

Schon im zweiten Anlauf versucht die schwarz-gelbe Koalition ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz durchzubringen, das seinen Namen nicht verdient hat. Unter dem Deckmantel der Verhinderung heimlicher Videoüberwachung wird eine nur leicht geänderte Textversion vorgelegt, die die Rechte von Beschäftigten massiv einschränkt und die Zugriffsmöglichkeiten auf ihre Daten ausweitet. Bereits der damalige Entwurf fiel durch und die jetzt ergänzten Flickschustereien machen ihn nicht besser. Die Eile, mit der er nun durch den Bundestag gebracht werden soll, lässt vermuten, dass eine inhaltliche Diskussion möglichst vermieden werden soll. Um diese Mogelpackung zu verhindern, unterstützt die DVD zusammen mit anderen Organisationen den Appell „Keine Überwachung am Arbeitsplatz!“.
Pressemitteilung als PDF-DateiLink zum Appell – aktueller Beschäftigtendatenschutz-GesetzentwurfDVD-Stellungnahme zum früheren Beschäftigendatenschutz-Gesetzentwurf

Beschäftigtendatenschutz ist mehr als Schutz vor Videoüberwachung
Nicht nur heimliche Videoüberwachung schränkt Persönlichkeitsrechte ein. Um Beschäftigte wirksam vor Missbrauch zu schützen, wären wesentlich klarere Vorschriften nötig, wie z. B. das Verbot einer Dauerüberwachung am Arbeitsplatz oder die Begrenzung von Aufnahmegegenständen, von Aufzeichnungsdauer oder schlicht der erlaubten Verwendung.

Falsch gesetzte Schwerpunkte
Der Gesetzentwurf ermöglicht zahlreiche weitere Überwachungsmaßnahmen ohne dabei ausreichende Schutzvorschriften für Beschäftigte zu ergänzen.
Schwammige Formulierungen zementieren ein Missverhältnis zwischen Ermittlungsinteresse des Arbeitgebers und Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten. Selbst beim datensparsam angelegten Verfahren zur pseudonymen Auswertung von Beschäftigtendaten bei Straftatverdacht fehlen ausreichende Schutzmechanismen.
Eine rechtzeitige Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung wird bei keiner der zugelassenen Auswertungen vorgesehen. Ein Beweisverwertungsverbot für unrechtmäßig erhobene Daten sucht man ebenfalls vergeblich.

Wir sind doch eine große Familie …
Der Gesetzentwurf will den Austausch von Beschäftigtendaten zwischen einzelnen Unternehmen eines Konzerns erleichtern und erfüllt damit einen großen Wunsch von Arbeitgeberverbänden. Die Rahmenbedingungen sind jedoch wiederum so unklar formuliert, dass ein Dammbruch bei der Übermittlung von Beschäftigtendaten in alle Welt zu erwarten ist.

Wer traut sich schon, seinen Arbeitgeber anzuzeigen?
Besonders bedauerlich ist es, dass erneut versäumt wurde, die Rolle von Arbeitnehmervertretungen zu schärfen. So wird Betriebs- und Personalräten noch immer
keine Mitbestimmung bei der Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingeräumt. Und auch auf das Klagerecht von Betriebs- und Personalräten hat man vergebens gehofft. Dabei zeigt die Erfahrung, dass einzelne Beschäftigte nur selten juristische Schritte unternehmen, selbst wenn ihre Rechte grob verletzt werden: zu groß ist die Angst vor Repressionen.

Wegwerfen und neu anfangen
Die hier nur schlaglichtartig dargestellten Mängel sind so zahlreich, dass eine erneute Bearbeitung des Entwurfstextes keine erträgliche Besserung bringen kann. Nicht zuletzt kann ein solches Gesetz kaum jemand verstehen – und leider meist auch diejenigen nicht, zu deren angeblichem Schutz es entworfen wurde. Was wir brauchen, ist ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz, an dessen Erarbeitung Experten und Expertinnen beteiligt werden und das seinen Namen verdient.