Am heutigen 6. November 2012 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Antiterrordatei. Die Antiterrordatei ist die erste Datei in der Bundesrepublik, in der Polizei und Geheimdienste gleichermaßen Daten eingeben sollen. Sie stand daher von Anfang an in der Kritik von Datenschützern und Bürgerrechtlern.
Auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz rügte schon im Gesetzgebungsverfahren, dass die Datei sich über das Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten hinwegsetzt. Dieses Gebot soll den Rechtsstaat und die Grundrechte und damit wesentliche Bestandteile der Verfassungsidentität vor einer Erosion im Zeichen der inneren Sicherheit schützen.
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Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD e.V.) und andere zivilgesellschaftliche Organisationen sind von dem Bundesverfassungsgericht zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert worden. In der heutigen mündlichen Verhandlung erläuterte der stellvertretende Vorsitzende der DVD, Rechtsanwalt Sönke Hilbrans aus Berlin: „Die Speicherung in einer gemeinsamen Datei von Polizei und Geheimdiensten stigmatisiert die Betroffenen in besonderem Maß. Das gilt insbesondere für die Kontakt- und Begleitpersonen, die von sich aus keinen Anlass zu ihrer Erfassung gegeben haben. Der Gesetzgeber hat auch keine Vorkehrungen dafür getroffen, dass Personen, die nicht oder nicht mehr in der Datei erfasst werden dürfen, kurzfristig auch wieder gelöscht werden.“
Da sie dem Trennungsgebot widerspricht und mit schwerwiegenden Grundrechtseingriffen verbunden ist, lehnt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz die Antiterror-Datei ab.
In der seit 2007 bestehenden Datei sind über 16.000 Menschen erfasst. Ab Mitte 2013 sollen auch Visumantragsteller mithilfe der Datei überprüft werden. Mit der sogenannten Rechtsextremismus-Datei befindet sich bereits die nächste gemeinsame Datei von Polizei und Geheimdiensten im Aufbau.