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DVD veröffentlicht Stellungnahme zur geplanten Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) hat ihre Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission zur Neugestaltung des europäischen Datenschutzrechtsrahmens veröffentlicht. In dem Konsultationspapier fordert sie die Kommission auf, als Reaktion auf die technologischen und kommerziellen Entwicklungen in der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft den Datenschutz wirksam durch eine breite Anwendung des Datenschutzrechts, wirklich unabhängige und effektive Datenschutzbeauftragte, wirksame Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und effektive gerichtliche Kontrollmöglichkeiten sowie durch verbindliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz zu stärken und auch auf alle Bereiche der europäischen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auszuweiten.
Pressemitteilung als PDF-DateiStellungnahmeKommissionsmitteilung

Die DVD fordert unter anderem, Datenverarbeitung bereits dann in den Schutzbereich des europäischen Rechtsrahmens einzubeziehen, wenn die Möglichkeit der Herstellung eines Personenbezugs nicht ausgeschlossen werden kann. Nur so kann das Grundrecht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und effektiv geschützt werden. Deshalb darf die Kommission nicht dem Druck der Industrie nachgeben und über eine Einschränkung der Definition von personenbezogenen Daten eine massive Einschränkung des Schutzbereiches hinnehmen.

Die DVD unterstützt die Bemühungen zur europaweiten Einführung einer Bestellungspflicht betrieblicher Datenschutzbeauftragter, wenn deren unabhängige und effektive Arbeit rechtlich abgesichert wird. Die Unternehmen müssen verpflichtet werden, den Datenschutzbeauftragten die erforderlichen zeitlichen und personellen Ressourcen für eine qualitativ wirksame und unabhängige Erfüllung ihrer Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen auch ein Kündigungsschutz und die Pflicht zur anonymen Bearbeitung von Beschwerden. Die Betriebsräte sind bei der Bestellung zu beteiligen.

Die DVD tritt dem Vorschlag entgegen, nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorabkontrolle verlangen zu wollen. Vielmehr müsse jede Form der elektronischen Verarbeitung von Daten vor ihrem Einsatz daraufhin unabhängig geprüft werden, ob das Datenschutzrecht hinreichend berücksichtigt wurde.

Die DVD sieht in der Einführung eines einheitlichen, kohärenten Rechtsrahmens die notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für die demokratische Legitimation der europäischen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Dies beinhaltet auch die Forderung nach grundlegenden materiellen und verfahrensrechtlichen Sicherungen und einer öffentlichen, transparenten und völlig unabhängigen Datenschutzkontrollinstanz.

Gemeinsame Informationssysteme wie Europol, Eurojust und andere gehören unter die Kontrolle des Europäischen Datenschutzbeauftragten und der Art. 29-Gruppe. Zusätzlich fordert die DVD eine unbürokratische, kostenfreie und effektive unabhängige europäische richterliche Kontrolle.

Die DVD hält die Vollzugsmöglichkeiten aufsichtsrechtlicher Anordnungen innerhalb Europas für völlig unzureichend und fordert die Kommission auf, für die Aufsichtsbehörden effektive Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Ihre Entscheidungen sollten unmittelbare Rechtswirkung entfalten und umgehend vollzogen werden können. Die Sanktionen müssen eine hinreichend abschreckende Wirkung auch für internationale Unternehmen entfalten.

Die DVD begrüßt ausdrücklich die Überlegungen zur Einführung eines Verbandsklagerechtes und der Sammelklagemöglichkeit und schlägt zusätzlich ein eigenständiges Klagerecht der jeweiligen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörde vor.

Die DVD hält es aufgrund des besonderen Abhängigkeitsverhältnisses der Beschäftigten von ihren Arbeitgebern und der Erfahrungen der letzten Jahre in Bezug auf Missbrauchsskandale für unverzichtbar, dass die Richtlinie eigene Schutzvorgaben im Arbeitsverhältnis formuliert. Dies ist erforderlich, weil die Anwendbarkeit von Datenschutznormen im Arbeitsverhältnis mit anderen Schutzzielen kollidiert, deren Auflösung nicht den Unternehmen überlassen werden darf. Hierzu unterbreitet die DVD konkrete Vorschläge, wie beispielsweise das grundsätzliche Verbot der Überwachung der Beschäftigten durch Video- und Tonaufnahmen.