Zum Inhalt springen

Harsche Kritik am Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz

Das Bundesministerium des Innern hat am 28.05.2010 einen Entwurf für ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vorgelegt. Zwölf neue Paragrafen im Bundesdatenschutzgesetz sollen die Verarbeitung der Daten von Angestellten, Arbeitern und sonstigen Beschäftigten durch die Arbeitgeber regeln. Zu dem Gesetzesentwurf erklärt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. Bonn:

Die Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wird seit Jahren von Fachleuten und von Gewerkschaften erhoben. Dieser Gesetzentwurf aber schadet mehr als er nützt. Einem großen Regulierungsaufwand mit langen und verschachtelten Vorschriften steht kein Zugewinn für den Arbeitnehmerdatenschutz gegenüber.
Pressemitteilung als PDF-Datei

So besteht kein Bedürfnis nach den Gesetzesbestimmungen über das Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber Stellenbewerbern, weil dieses in einer jahrzehntelangen Rechtsprechung zufrieden stellend und praxisnah geregelt worden ist. Sensible Fragen, wie etwa die Überwachung und Auswertung von dienstlichen Telefongesprächen, werden einseitig zu Lasten des Datenschutzes der Arbeitnehmer gelöst. So sollen beispielsweise auch das heimliche Mithören von Telefongesprächen und sogar die Auswertung privater E-Mails von Arbeitnehmern erlaubt werden. Damit würde der Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis nicht
gestärkt, sondern im Gegenteil deutlich beschnitten werden. Dass Datenschutzverstöße spürbare Folgen für die Arbeitgeber haben sollen, sieht auch der nun vorgelegt Gesetzentwurf nicht vor.

Zusammenfassend bemerkt Sönke Hilbrans, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz: „Der Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium ist kein Gesetzesentwurf zum Schutz von Beschäftigtendaten, sondern ähnelt eher einem Polizeigesetz. Datenschutzskandale lassen sich so nicht verhindern, sondern allenfalls legalisieren.“

„Der Gesetzentwurf enttäuscht auf ganzer Linie“, bedauert auch das DVD-Vorstandsmitglied Sören Jungjohann. „Das Bundesinnenministerium hatte die Möglichkeit, den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland praktikabel und zukunftsorientiert zu regeln. Leider wurde diese Chance vertan.“