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Von der starken Eiche zum geprüften Datenschutzferkel – DVD begrüßt Bußgeld für Drogeriekette Müller!

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz begrüßt die immerhin symbolischen Bußgelder, die die Drogeriemarktkette Müller wegen unzulässiger Erhebung von Gesundheitsdaten ihrer Beschäftigten zahlen muss.
Dass zur Schau gestellte Arroganz doch nicht immer ausreicht, Probleme aus der Welt zu schaffen, mag eine neue Erfahrung für den Geschäftsführer der Drogeriemarktkette Müller, Erwin Müller, sein.
Pressemitteilung als PDF-Datei

Noch im Herbst hatte er angesichts der Nominierung seines Unternehmens für einen BigBrotherAward per Fax fragen lassen, was es eine Eiche schere, wenn sich ein Borstenschwein an ihr schabe. Inhaltlich mochte der 77-jährige Firmengründer damals nicht zu dem Vorwurf Stellung nehmen, er habe Beschäftigte zur Preisgabe
ihrer Krankendaten genötigt. Jetzt gab die Datenschutz-Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg das Ergebnis ihrer Prüfung bekannt. Aus der Veröffentlichung der Behörde wird deutlich, dass der datenschutzwidrige Umgang mit Mitarbeiterdaten wohl nur die Spitze des Eisbergs ist. Erst anlässlich der behördlichen Überprüfung bequemte sich das Unternehmen, den gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Das war der Datenschutzaufsicht immerhin ein Bußgeld in Höhe von ca. 0,007 Prozent des Jahresumsatzes wert, nämlich genau 137.500 EUR.

Die stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und Jurymitglied der BigBrotherAwards, Karin Schuler, bemerkte hierzu spöttisch: „Man muss ja heutzutage schon froh sein, wenn überhaupt mal geprüft wird. Rechnet man die Kapazitäten aller deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen, muss ein deutsches Unternehmen statistisch gesehen nicht öfter als alle 200 Jahre mit einer Überprüfung rechnen.“

Trotz des geringen Bußgeldes kann Schuler dem Vorgang Positives abgewinnen. „Ein angemessener Betrag würde sicherlich anders aussehen. Aber die negativen Schlagzeilen, die das behördlich attestierte Fehlverhalten verursacht, könnten sich auf die Käuferentscheidungen auswirken. Verbraucher und Verbraucherinnen, die aus Empörung nicht mehr bei Müller einkaufen – das wäre die eigentliche Strafe“.
Bleibt zu fragen, ob es die Eiche Erwin Müller dann immer noch nicht schert.