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Verfassungsrecht

Deutsche Vereinigung für Datenschutz gegen AZRG-Änderung

Vor wenigen Tagen stellte das Bundesinnenministerium (BMI) im Rahmen einer Verbändeanhörung einen Referentenentwurf für die Änderung des Gesetzes zum Ausländerzentralregister (AZR, AZRG) vor. Damit will das Ministerium die Digitalisierung im Ausländer- und Asylwesen verbessern. Geplant ist die Datenbestände zwischen dem AZR und weiteren mit Ausländern befassten Behörden zu „synchronisieren“. Dafür ist u.a. vorgesehen, dass im AZR von Ausländern vorgelegte Dokumente sowie behördliche Entscheidung über Asyl, Aufenthalt, Einreisebedenken oder politisches Betätigungsverbot vorgehalten werden, um sie bei Bedarf kurzfristig digital zu übermitteln. Außerdem ist geplant im AZR ausländische Personenidentitätsnummern aufzunehmen, die nicht nur zur Identifizierung genutzt werden können, sondern auch zum Datenaustausch zwischen deutschen und Heimatbehörden. Obwohl die Wohnadressen schon in den Melderegistern gespeichert sind, sollen sie für Nicht-EU-Bürger künftig auch ins AZR aufgenommen und generell zum Abruf bereitgestellt werden.
Pressemitteilung als PDF-DateiGesetzentwurf

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