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Geheimdienst in Polizeiuniform – Neuer BKA-Gesetzentwurf

Trotz anhaltender Kritik hält die Bundesregierung weiter an ihrem Entwurf zum neuen Bundeskriminalamtgesetz fest. Wird das Gesetz in dieser Form verabschiedet, erhält das Bundeskriminalamt (BKA) weit reichende neue Befugnisse, wie sie in dieser Form bislang keiner Behörde, nicht einmal einem Geheimdienst, zustehen. Dies befürchtet die Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD).
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Nach Auffassung der DVD stellt sich der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium dabei außerdem in mehreren Punkten gegen das Bundesverfassungsgericht. Das Verfassungsgericht habe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung grundsätzlich untersagt, während der Gesetzentwurf die umstrittene Online-Durchsuchung sehenden Auges auch bei Kernbereichsverletzungen erlauben wolle. Auch die gesetzgeberischen Experimente mit dem Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Geistlichen und AnwältInnen vor staatlicher Überwachung machten klar, dass der Innenminister noch in den letzten überwachungsfreien Winkeln nach Sicherheitsrisiken suchen wolle.

Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, fasst die Kritik zusammen: „Ein BKA mit diesen Befugnissen wäre keine Polizei mehr, sondern ein Geheimdienst in Polizeiuniform.“ Das Trennungsgebot, welches einen Geheimdienst mit polizeilichen Machtmitteln verbietet, habe aber in Deutschland aus guten Gründen einen hohen Stellenwert.

Hilbrans weiter: „Neue Kompetenzen für das Bundeskriminalamt bedürften einer sorgfältigen Bedarfsanalyse und öffentlicher Diskussion. Schließlich besteht in Deutschland auch ohne die Gesetzesnovelle eine aufwändige, ständig verfeinerte Sicherheitsarchitektur. Wenn es bei dem Gesetzentwurf bleibt, ist vor allem eines absehbar: Eine erneute Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht, welche die Bundesregierung nicht gewinnen kann.“