Die ärztliche Schweigepflicht gilt ab dem 1. Juli nur noch eingeschränkt. Ab diesem Datum sind Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, ihre Patienten bei bestimmten „selbstverschuldeten Krankheiten“ der Krankenkasse zu melden, damit die Kasse die Behandlungskosten von den Patienten einfordern kann. Darauf weist die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hin.
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„Betroffen sind Patienten, die infolge von Schönheitsoperationen, Piercings oder Tätowierungen krank werden“, erklärt der Jurist Sören Jungjohann, Vorstandsmitglied der Datenschutzvereinigung. „Der Arzt muss diese Patienten der Krankenkasse melden. Die ärztliche Schweigepflicht gilt nicht mehr. Stattdessen schickt die Krankenkasse eine Rechnung an den Patienten.“
Ein entsprechender Paragraf wird im Zuge der Pflegereform eingeführt, die am 1. Juli in Kraft tritt. „Mit Pflege hat dies aber nichts zu tun. Hier geht es um den Abbau von Patientenrechten“, stellt Datenschützer Jungjohann fest. Gerade Menschen mit geringem Einkommen müssten sich künftig den Gang zum Arzt überlegen, wenn sie Probleme mit Tattoos oder Piercings haben. Zudem belaste der neue „Petz-Paragraf“ das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient: „Die ärztliche Schweigepflicht ist seit mehr als 2000 Jahren eine der Grundlagen einer erfolgreichen medizinischen Behandlung“, betont Jungjohann. „Schafft man sie ab, gefährdet man die Gesundheit der Menschen.“