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DANA-Ausgaben 2006

Das DANA-Jahres-Register 2006 finden Sie hier als PDF-Datei.

Die erste Ausgabe des Jahres 2006 zeigen wir hier, beim Klick auf „Weiterlesen >>“ erscheinen auch die weiteren Ausgaben des Jahres.


Ausgabe 1/2006
Themenschwerpunkt: „Datenschutz in Europa

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Editorial:
Europäische Dimensionen
Die für Deutschland maßgebliche Politik wird heute – oft mit fragwürdiger demokratischer Legitimation unter Umgehung der Parlamente – in „Brüssel“ gemacht. In den letzten Jahren war das unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung eher eine Politik gegen Persönlichkeitsrechte der Menschen.
Die Globalisierung und die wachsende Bedeutung des eCommerce führen gleichzeitig zu einer Internationalisierung der Datenverarbeitung mit weltweitem Austausch personenbezogener Daten. Für die Betroffenen ist dabei kaum noch transparent, was mit ihren Daten geschieht, wo sie wie und wozu verarbeitet und genutzt werden.
Den europäischen Institutionen käme nicht nur die Aufgabe zu, ein hohes Schutzniveau der Datenverarbeitung über die nationalen Grenzen hinweg in einem vereinten Europa sicher zu stellen. Sie könnten auch als Anwalt für die Rechte der Menschen in Europa und als Verhandlungspartner der außereuropäischen Nationen die Globalisierung der Datenverarbeitung begleiten. Aber z.B. die Auseinandersetzung um die Flugdaten hat gezeigt, dass die Kräfte sehr stark sind, die die Rechte der Menschen den internationalen Wirtschaftsinteressen und den ausufernden Überwachungsbedürfnissen der Regierungen opfern wollen.
Deshalb ist es umso wichtiger, den Datenschutz in seiner europäischen Dimension zu sehen. Mit dieser Ausgabe der DANA wollen wir einen Beitrag dazu leisten.
Rainer Scholl


Ausgabe 2/2006 Themenschwerpunkt: „Vorratsdatenspeicherung

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Editorial:
Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2006 endete eines der schnellsten Gesetzgebungsverfahren der EU-Geschichte. Zur Bekämpfung von Terror und organisierter Kriminalität sollen in Europa alle bei der Telekommunikation – Telefonie und Internet – anfallenden Nutzer-, Verkehrs- und Standortdaten für mindestens sechs Monate oder auch länger auf Vorrat gespeichert werden
Inhaltsdaten sollen zwar nicht erfasst werden, aber das Auswertungspotential der jetzt zu speichernden Daten ist bereits enorm: wer kommuniziert mit wem, wer hält sich wo auf, wer nutzt welche Dienste. Computergestützt lassen sich Beziehungsgeflechte, Lebensweisen und -einstellungen errechnen. Die Erfassung auch der Kommunikationsinhalte wurde diskutiert und dürfte weiter auf der Wunschliste von Politikern, Geheimdiensten und Strafverfolgern stehen.
Der Verkauf der für Pässe erfassten biometrischen Daten der Bürger wird ins Auge gefasst; es ist leider nicht anzunehmen, dass die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung große Skrupel haben, die wirtschaftliche Verwertung der auf Vorrat gespeicherten TK-Daten zur Deckung der immensen Erfassungs- und Speicherkosten ebenfalls in Erwägung zu ziehen.
Die Speicherung der Telekommunikationsdaten von Millionen unschuldiger und keiner Tat verdächtiger EU-Bürger ist völlig unverhältnismäßig und weder mit der deutschen Verfassung noch der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Es ist zu hoffen, dass die zuständigen Gerichte möglichst bald angerufen werden und in diesem Sinne entscheiden.
Rainer Scholl


Ausgabe 3/2006
Themenschwerpunkt: „Betrieblicher Datenschutz

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Editorial:
Mit dem „Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ wurde u.a. die Anzahl der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigter Mitarbeiter eines Unternehmens als Kriterium für die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erhöht Man mag dies als Schwächung des betrieblichen Datenschutzes kritiscieren, angesichts der Situation in den meisten – und nicht nur ganz kleinen – Unternehmen, die entweder keinen oder nur einen „Nennbeauftragten“ bestellt haben, dürften die Auswirkungen sowieso gering sein.
Wenig Gehör in der Diskussion fanden die Feststellungen der Experten und Praktiker, dass für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Regelungen in den Betrieben formale Schwellwerte für die Bestellung eines Beauftragten alleine wenig relevant sind. Schließlich ist es mit der Bestellung eines Beauftragten alleine nicht getan. Mit oder ohne Datenschutzbeauftragten: der Aufbau ausreichenden Datenschutz-Know-Hows, die organisatorische Einbindung des Datenschutzes in den Betrieb, Kontrolle und Sanktionen durch externe Prüfinstanzen und Betroffene sind wichtigere Einflussfaktoren.
Daher widmen wir diese Ausgabe der Datenschutz-Nachrichten erneut dem betrieblichen Datenschutz. Ob die Tätigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nun ein „Beruf“ ist und eine verbindliche Berufsordnung zur Qualitätssicherung beiträgt, was betriebliches Datenschutzmanagement ist und wie es umgesetzt werden kann, die Gestaltung der Zusammenarbeit des Datenschutzbeauftragten mit dem Betriebsrat, die Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden sowie die Probleme elektronischer Kommunikation im Konzern sind die Themen der Aufsätze dieses Heftes.
Rainer Scholl


Ausgabe 4/2006
Themenschwerpunkt: „BigBrotherAwards 2006

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Editorial:
Wissen ist Macht
Der Staat will immer mehr über seine Bürger wissen. Schon in der Schule sollen Schüler eine eindeutige Nummer bekommen, damit in einer zentralen Bildungsdatenbank ihr schulischer Werdegang detailliert erfasst werden kann. Zu welchen Zwecken die Daten nachher ausgewertet werden sollen, ist in dem langjährigen Projekt nicht festgelegt worden. Das ist zwar streng genommen unzulässig, aber praktische, dann braucht die Zweckfestlegung nicht dauernd erweitert zu werden. nach der Schule gibt’s dann die Job-Karte, damit zentral Arbeitgeber und Gehalt abrufbar sind.
Bei der Ausgabe von Ausweisen werden gleich die Fingerabdrücke der Bürger erfasst, die Datenbanken für die genetischen Fingerabdrücke sind schon eingerichtet.
Mit den Daten der geplanten TK-Überwachung kann sich der Staat dann über die sozialen Beziehungen (wer kommuniziert mit wem) und Interessen (Webzugriffe) der einzelnen Bürger informieren. Ein minutiöses Bewegungsprofil der handybegeisterten Menschen gibt’s dazu, damit er immer weiß, wer gerade wo ist und wann wo war. Sicherheitshalber sorgen City-Maut und Kennzeichen-Scanning auden Landstraßen für eine zusätzliche Verifizierung der Bewegungsprofile. Selbstverständlich darf der Staat auch vorbeugend per Internet die heimischen PCs der Menschen durchsuchen, man weiß ja nie, was sich da alles finden lässt.
In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung bei Orwell nachgelesen und festgestellt, da fehlt noch was, also werden nun an öffentlichen Plätzen nicht nur Kameras, sondern auch noch Mikrofone installiert. Sicher ist sicher.
Wer sich verdächtig gemacht hat oder mit jemandem Kontakt hat, der verdächtig ist, wird erstmal in einer zentralen Datei erfasst und besonders gut überwacht. Dass diese Menschen dann die Sicherheitsprüfung für viele Jobs nicht bestehen und auch keinen Zutritt mehr zu Sportveranstaltungen erhalten, muss man sicherheitshalber hinnehmen.
Und wenn das den Bürgern doch nicht mehr passt, können sie ja bei der nächsten Wahl entsprechend ihre Stimme abgeben; die Wahlcomputer werden wissen, welches Ergebnis richtig ist.
Rainer Scholl


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