Datenschutzvereinigung begrüßt Vorgehen gegen „sprechende Puppe“
Am 17.02.2017 verkündete die Bundesnetzagentur, dass sie gegen die sprechende Kinderpuppe „Cayla“ vorgeht und diese aus dem Verkehr zu ziehen versucht. Sie rief Eltern auf, die „Puppe unschädlich (zu) machen“. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) begrüßt diese Aktion: Der Schaden dieser Puppe besteht darin, dass unerkannt das im Raum gesprochene Wort erfasst und per funkfähige Sendeanlage an einen Provider gesendet wird, was nichts anderes ist als ein unerlaubter Lauschangriff nach § 201 Strafgesetzbuch und damit eine strafbare Spionage. Was mit den Aufzeichnungen passiert, weiß keiner der Nutzer.
Die Kinderpuppe ist aber nur ein derartiges Produkt; vergleichbar sind die Sprachassistenten, heißen sie nun Siri, Alexa, Cortana oder anders, wie sie in Smartphones, Computer oder Fernsehgeräten verbaut sind.
Pressemitteilung als PDF-Datei – Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
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