Datenschutzvereinigung warnt vor “Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften”
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) fordert den Deutschen Bundestag auf, dem Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes “zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes” nicht zuzustimmen (Deutscher Bundestag Ausschuss für Arbeit und Soziales v. 18.05.2017, Ausschussdrucksache 18(11)1031). Dieses sog. Omnibusgesetz hat nichts mit Bundesversorgung zu tun, sondern sieht u. a. folgende datenschutzrechtlichen Änderungen vor:
- Schaffung einer umfassenden Befugnis zur Nutzung automatisierter Fingerabdruck-Scans von Asylsuchenden ohne irgendwelche Sicherungsmaßnahmen,
- Änderung der Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht im Steuerbereich von den Ländern hin zum Bund,
- Beschränkung des Auskunftsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Steuerverwaltung,
- Änderung der Vorschriften zum Sozialdatenschutz, insbesondere im Sozialgesetzbuch (SGB) X.
Pressemitteilung als PDF-Datei – BT 18/12041 (alte Fassung) – Zusammenstellung der schriftl. Stellungnahmen – Wortprotokoll (elektr. Fassg.) – Ausschussdrucksache 18(11)1031

