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Pressemitteilungen 201x

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes

Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes des Bundesministerium des Innern hat die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) in Kooperation mit dem Netzwerk Datenschutzexpertise eine Stellungnahme abgegeben. Fazit der Stellungahme ist, dass der Referentenentwurf abgelehnt wird.
Stellungnahme zum Referentenentwurf VideoüberwachungsverbesserungsgesetzReferentenentwurf des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes

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Digitalcourage und DVD: BDSG-Nachfolgegesetz: Bestehendes Datenschutzniveau beibehalten, mehr Schutz für Privatsphäre sichern

Die Grundrechteorganisationen Digitalcourage und Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) fordern dringend notwendige Verbesserungen des Schutzes von persönlichen Daten bei der Fassung des Nachfolgegesetzes zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
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EU-Rat beim EU-US Privacy Shield von rechtsstaatlichen Skrupeln befreit?

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) bedauert die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission den EU-US-Datenschutzschild (Privacy Shield) als ausreichende Sicherheit für angemessenen Datenschutz anzunehmen. Mit dem EU-US Privacy Shield sollen die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober als grundrechtswidrig aufgehobenen Safe-Harbor-Regeln ersetzt werden, mit denen die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA legitimiert wurden.
Pressemitteilung als PDF-DateiEntscheidung der Europ. KommissionDVD-Pressemitteilung vom 01.07.2016Pressemitteilung der KommissionPressemitteilung Wirtschaftsministerium

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EU-Kommission darf bei EU-US Privacy Shield nicht einknicken

Nachdem die Dokumente über die Einigung zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum sog. „EU-US Privacy Shield“ bekannt geworden sind, die von der EU-Kommission in wenigen Tagen beschlossen werden sollen, warnt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) vor einem europäischen Einknicken gegenüber den USA. Die gegenüber dem Entwurf von Ende Februar vorgenommenen Änderungen für den transatlantischen Transfer von personenbezogenen Daten sind marginal geblieben. Sämtliche zentralen Argumente, weshalb das geplante EU-US Privacy Shield mit europäischen Grundrechten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Widerspruch stehen, gelten weiter.
Pressemitteilung als PDF-DateiDokumente über die Einigung

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BVerfG zu BKA-Gesetz: Terrorismusbekämpfung hat freiheitsrechtliche Grenzen

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) ), die sich seit über 30 Jahren für die Wahrung des Datenschutzes in einer sich gesellschaftlich und technologisch schnell ändernden Welt einsetzt, dankt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für sein Urteil vom 20.04.2016 zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz), in dem das Gericht viele Regelungen für verfassungswidrig und für konkretisierungsbedürftig erklärt hat.
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Datenschützer schockiert über sog. Datenschutzschild

Die am 29. Februar von der EU-Kommission vorgestellten Dokumente zum sog. EU-U.S.-Privacy Shield (Datenschutzschild) sind in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) auf ungläubige Irritation gestoßen. Nach Ansicht der DVD ist der Versuch, die US-Regierung zu Zugeständnissen zu veranlassen, die mit den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf personenbezogene Datenübermittlungen von Europa in die USA in Einklang stehen, rundherum gescheitert. Am 6. Oktober 2015 hatte der EuGH die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 aufgehoben, weil dabei die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz ignoriert werden. Nach einer Analyse der (bisher nur in englischer Sprache vorliegenden) umfangreichen Dokumente zeigte sich der Vorstand der DVD schockiert.
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EU-US Privacy Shield – Nachfolgeregelung zu Safe Harbor noch in weiter Ferne – Grundrechtsschutz durch Briefwechsel?

Euphorisch verkündete die EU-Kommission am 02. Februar 2016 – und damit zwei Tage nach Ablauf der Stillhaltefrist der Europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden: „Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten haben sich auf neue Rahmenbedingungen für die transatlantische Datenflüsse geeinigt: das EU-US Privacy Shield“. Nach Ansicht der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) ist diese Aussage falsch und für Euphorie kein Anlass. Die wesentlichen Verhandlungen über die konkrete Vereinbarung sollen laut Aussagen der EU-Kommission erst in den nächsten Wochen erfolgen.
Pressemitteilung als PDF-DateiPressemitteilung der EU-Kommission (Übersetzung DVD)DVD-Pressemitteilung EuGH zu Safe-Harbor

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Offener Brief der DVD zur Nominierung der Kandidatin für die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Offener Brief der DVD an die Fraktionsvorsitzenden des Berliner Abgeordnetenhauses zur Nominierung der Kandidatin für die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (hier die Version für den SPD-Fraktionsvorsitzenden).
Offener Brief als PDF-Datei

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Protest vor dem Reichstag gegen Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung: Bürgerrechtler und Netzaktivisten verurteilen Bundestagsbeschluss scharf

Zahlreiche Bürgerrechtler und Netzaktivisten demonstrierten heute vor dem Bundestag gegen die Verabschiedung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Mit scharfen Worten verurteilten sie den Beschluss des Bundestages, nach dem Telekommunikationsanbieter gezwungen werden, Verbindungsdaten ihrer Kunden
auf Vorrat zu speichern.
Gemeinsame Pressemitteilung als PDF-DateiLink zum Appell und Hintergrundinformationen Link zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde Link zum Artikel in der SZ

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EuGH-Entscheidung zur Datenübermittlung in die USA geht alle an

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06.10.2015 zu Safe-Harbor und zur Datenübermittlung von Facebook in die USA. „Das ist ein wegweisendes Urteil“, konstatiert der neu gewählte Vorsitzende der DVD, Frank Spaeing. „Dem Kläger, Max Schrems, gebührt unser Dank für sein nachhaltiges gerichtliches Insistieren darauf, dass soziale Netze wie Facebook, aber auch alle anderen Internetanbieter das Grundrecht auf Datenschutz wahren müssen.“
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