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Pressemitteilungen 201x

Pressemitteilung zum Offenen Brief an FDP und Bündnis90/Die Grünen zur Abschaffung der anlasslosen Vorratsspeicherung

Zusammen mit über 20 anderen Bürgerrechtsorganisationen fordert die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), dass FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Jamaika-Koalitionsverhandlungen ein Ende des Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten durchsetzen. In einem Offenen Brief an die Bundesvorsitzenden der beiden Parteien fordern dies Bürgerrechts-, Journalisten-, Berufs- und Wirtschaftsverbände.
Pressemitteilung als PDF-DateiOffener Brief an FDPOffener Brief an Bündnis90/Die Grünen

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DVD begrüßt den Entwurf der ePrivacy-Verordnung, fordert aber Nachbesserungen

Bei Verabschiedung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 europaweit direkt anwendbar sein wird, ist der Datenschutz hinsichtlich der elektronischen Kommunikation ungeregelt geblieben. Dies betrifft z. B. die Verarbeitung von Verbindungs- und Abrechnungsdaten (sog. Metadaten), aber auch den Schutz von Kommunikationsinhalten sowie die Verarbeitung von Standort- und Identifizierungsdaten von eingeschalteten Mobilgeräten. Hierzu hat die Europäische Kommission den Entwurf einer „Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation“ (ePrivacy-Verordnung) vorgelegt, der derzeit vom Europäischen Parlament erörtert wird und zu dem bis zum Frühjahr 2018 zwischen den Organen der Europäischen Union Einigkeit hergestellt werden soll, damit die ePrivacy-Verordnung gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten kann.
Die Deutsche Vereinigung für den Datenschutz e. V. (DVD) begrüßt das Regelungsvorhaben grundsätzlich und unterstützt den verfolgten Ansatz, zum Zweck des Grundrechtsschutzes der Vertraulichkeit von elektronischer Kommunikation die geltenden, technisch überholten Regelungen umfassend zu modernisieren.
Pressemitteilung als PDF-DateiStellungnahme der DVDePrivacy-VerordnungsentwurfProposal

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Datenschutzvereinigung warnt vor “Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften”

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) fordert den Deutschen Bundestag auf, dem Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes “zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes” nicht zuzustimmen (Deutscher Bundestag Ausschuss für Arbeit und Soziales v. 18.05.2017, Ausschussdrucksache 18(11)1031). Dieses sog. Omnibusgesetz hat nichts mit Bundesversorgung zu tun, sondern sieht u. a. folgende datenschutzrechtlichen Änderungen vor:

  • Schaffung einer umfassenden Befugnis zur Nutzung automatisierter Fingerabdruck-Scans von Asylsuchenden ohne irgendwelche Sicherungsmaßnahmen,
  • Änderung der Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht im Steuerbereich von den Ländern hin zum Bund,
  • Beschränkung des Auskunftsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Steuerverwaltung,
  • Änderung der Vorschriften zum Sozialdatenschutz, insbesondere im Sozialgesetzbuch (SGB) X.

Pressemitteilung als PDF-DateiBT 18/12041 (alte Fassung)Zusammenstellung der schriftl. StellungnahmenWortprotokoll (elektr. Fassg.) Ausschussdrucksache 18(11)1031

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Datenschutzvereinigung nennt neues Bundesdatenschutzgesetz einen Rückschritt

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) bedauert, dass der Bundestag am Donnerstag, dem 27.04.2017, den Kabinettsentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung als “Bundesdatenschutzgesetz” ohne wesentliche Änderungen verabschieden möchte.

Der nun dem Bundestag vorliegende Gesetzesvorschlag verkehrt europäische Regelungen in ihr Gegenteil und hätte einen massiven Rückfall Deutschlands im Bereich des Datenschutzes zur Folge. Er verstößt in einigen wesentlichen Punkten, etwa bei den Auskunfts- und Transparenzrechten der Betroffenen oder im Hinblick auf eine unabhängige Datenschutzkontrolle gegen das in Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta garantierte Grundrecht auf Datenschutz sowie gegen die europäischen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Hierauf hat die DVD schon in ihrer Stellungnahme vom 01.02.2017 hingewiesen, ohne dass die kritischen Aspekte aufgegriffen wurden.
Pressemitteilung als PDF-DateiStellungnahme der DVD zum KabinettsvorschlagSynopse Kabinettsvorschlag und Beschlussempfehlung Innenausschuss

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Datenschutzvereinigung begrüßt Vorgehen gegen „sprechende Puppe“

Am 17.02.2017 verkündete die Bundesnetzagentur, dass sie gegen die sprechende Kinderpuppe „Cayla“ vorgeht und diese aus dem Verkehr zu ziehen versucht. Sie rief Eltern auf, die „Puppe unschädlich (zu) machen“. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) begrüßt diese Aktion: Der Schaden dieser Puppe besteht darin, dass unerkannt das im Raum gesprochene Wort erfasst und per funkfähige Sendeanlage an einen Provider gesendet wird, was nichts anderes ist als ein unerlaubter Lauschangriff nach § 201 Strafgesetzbuch und damit eine strafbare Spionage. Was mit den Aufzeichnungen passiert, weiß keiner der Nutzer.
Die Kinderpuppe ist aber nur ein derartiges Produkt; vergleichbar sind die Sprachassistenten, heißen sie nun Siri, Alexa, Cortana oder anders, wie sie in Smartphones, Computer oder Fernsehgeräten verbaut sind.
Pressemitteilung als PDF-DateiPressemitteilung der Bundesnetzagentur

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DVD zum Datenschutz-Kabinettsbeschluss: Keine Verwässerung, sondern Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ist nötig

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) sieht gewaltigen Änderungsbedarf in Bezug auf den heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Umsetzungsgesetzes zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO trat im Mai 2016 in Kraft und wird vom 25.05.2018 an das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitgehend ersetzen. Mit dem Umsetzungsgesetz soll das bisherige BDSG durch ein an die Erfordernisse der DSGVO angepasstes neues BDSG ersetzt werden.
Der Kabinettsbeschluss verkehrt dabei viele europäische Regelungen in ihr Gegenteil und lässt mit seinen Generalklauseln Anwender, Betroffene und Aufsichtsbehörden im Ungewissen. Er verstößt in einigen wesentlichen Punkten, etwa bei den Auskunfts- und Transparenzrechten der Betroffenen oder bei der Beeinträchtigung der unabhängigen Datenschutzkontrolle, gegen das in Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta garantierte Grundrecht auf Datenschutz.
Pressemitteilung als PDF-Datei DVD-Stellungnahme zum KabinettsentwurfGesetzentwurf der Bundesregierung

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Kein gläserner Zahlungsverkehr zwecks Terrorismusbekämpfung

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) wendet sich gegen die Pläne der Europäischen Union, sämtliche Online-Finanztransaktionen nur noch nach Identifizierung des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin zuzulassen. Die Zahlung mit anonymen Prepaid-Karten am Point of Sale, also vor Ort im Geschäft, soll künftig nur noch bis maximal 150 € erlaubt sein, statt bisher 250 €. Dies ist in einer 5. Geldwäsche-Richtlinie vorgesehen, die von der EU-Kommission am 5. Juli 2016 vorgestellt und am 21. Dezember 2016 vom EU-Rat mit kleinen Änderungen bestätigt wurde. Begründet wird diese Initiative mit der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.
Pressemitteilung als PDF-DateiUmfassende Darstellung des Netzwerk Datenschutzexpertise

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Qualifizierte Kritik von Datenschützern am BMI-Entwurf für ein neues deutsches Datenschutzrecht

Mit Datum vom 23.11.2016 stellte das Bundesministerium des Innern (BMI) Verbänden einen Referentenentwurf für ein „Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz“ zur Stellungnahme zur Verfügung. Mit diesem Entwurf sollen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 europaweit direkt anwendbar sein wird, umgesetzt und zugleich das nationale Datenschutzrecht modernisiert werden. In ihrer Stellungnahme begrüßt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit dem Netzwerk Datenschutzexpertise, dass ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt wird und dass das bewährte Instrument der betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten beibehalten wird, formuliert aber zu vielen konkreten Regelungsvorschlägen harsche Kritik.
Pressemitteilung als PDF-DateiGemeinsame StellungnahmeOffizielle Verbändeanhörung

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Datenschützer kritisieren neuen BDSG-Referentenentwurf

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen zweiten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgelegt, den die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) exklusiv veröffentlicht. Die DVD hält auch diesen Entwurf für massiv verbesserungsbedürftig. Ein erster Entwurf vom September war umgehend zurückgezogen worden, nachdem er von fast allen Seiten heftig kritisiert worden war.

[Update] Am heutigen 23.11.2016 ist die aktuelle Version des Entwurfs mit Datum vom 23.11.2016 vom BMI in die Verbändeanhörung gegeben worden. Unsere gestern veröffentliche Pressemitteilung ist nach wie vor gültig, da es in der aktuellen Version nur im § 24 BDSG-neu (Beschäftigtendatensschutz) sowie in den Begründungen zu den §§ 24 und 25 BDSG-neu Änderungen gegenüber der Version vom 11.11.2016 gab. [/Update]

Pressemitteilung als PDF-Datei2. Referentenentwurf des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (Stand 11.11.2016)Offizielle Version zur Verbändeanhörung des 2. Referentenentwurfs des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (Stand 23.11.2016)

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Datenschützer fordern Verschiebung der Wahl des Datenschutzbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern

In einem offenen Brief[1] wendet sich die Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) an die Präsidentin und die Fraktionsvorsitzenden des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern mit der Aufforderung, die für Anfang Dezember 2016 geplante Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu verschieben, ein transparentes Verfahren für die Auswahl der Kandidaten zu praktizieren und den besten Kandidaten zu bestellen.
Pressemitteilung als PDF-DateiOffener Brief

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