Gemeinsame Presseerklärung von Bürgerrechtsorganisationen zum Besetzungsgerangel des EU-Datenschutzbeauftragten
Ende Juli veröffentlichten die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) und die befreundete österreichische Datenschutzorganisation ARGE DATEN eine Presseerklärung zum Verfahren der Bestellung der oder des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Darin kritisierten sie u.a. die Nominierung der österreichischen Dr. Waltraud Kotschy, Geschäftsführerin der Datenschutzkommission und Beamtin des österrreichischen Bundeskanzleramtes auf Platz 2 durch den Innen- und Rchtsausschuss des Europäischen Parlaments. Frau Kotschy klagte nun gegen die ARGE DATEN wegen „übler Nachrede“ und verpflichtete die ARGE DATEN über einen Beschluss des Landesgerichts Wien zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Über die Anklage wegen „übler Nachrede“ entscheidet das Gericht nach einer Verhandlung am 13. November 2003.
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