Spätestens seit Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch das EU-Parlament und den Ministerrat der EU vor ziemlich genau zehn Jahren ist klar, dass die Regeln für den Schutz personenbezogener Daten auf europäischer Ebene gemacht werden. In allen Mitgliedsstaaten sollen die Aufsichtsbehörden diese Regeln einheitlich auslegen und anwenden und für grenzüberschreitende Fälle gibt es verbindliche Abstimmungsverfahren.
Zehn Jahre nach Inkrafttreten und acht Jahre nach voller Anwendbarkeit des Rechtsinstruments wäre ein guter Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Erfahrungen, um notwendige Verbesserungen einzuführen. Leider läuft die Diskussion auf EU-Ebene ganz anders: Die Europäische Kommission und die sie tragenden politischen Gruppen im EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten wollen unter dem Vorwand der Vereinfachung und der Entbürokratisierung den Wesensgehalt des Grundrechts verwässern und den großen Datenverwertern freie Hand geben. Nicht einmal an ihre eigene Regel, vor solchen weitreichenden Änderungen eine Folgenabschätzung durchzuführen, will sich die EU-Kommission noch halten.
In den aktuellen Datenschutz Nachrichten (DANA 2/2026) legen unsere Autorinnen und Autoren ihr Augenmerk auf diese Diskussionen und entsprechendes Verwaltungshandeln.
Ralf Bendrath und Thomas Lohninger beobachten die Vorgänge in Brüssel und Straßburg aus der Nähe und berichten über die Entwicklungen bezüglich der legislativen Vorschläge.
Dass die EU-Kommission den Schutz der Grundrechte anderen Interessen unterordnet, wird auch bei den Verhandlungen für ein neues Reiseabkommen mit den USA deutlich, bei dem die EU den Sicherheitsbehörden der USA weitreichenden Zugriff auf europäische Daten von Polizeien und Sicherheitsbehörden gewähren will. Matthias Monroy beschreibt den Stand des Verfahrens.
Neue Regelungen zur Straffung und Beschleunigung der Verfahren der Datenschutzaufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Untersuchungen wurden erst Ende letzten Jahres verabschiedet und sollen erst ab 2027 angewandt werden. Hans-Hermann Schild analysiert die neue Verfahrensverordnung und ihre zu erwartenden Wirkungen.
In der politischen Diskussion werden immer wieder einzelne Passagen aus Urteilen der Gerichte und des Gerichtshofes der Europäischen Union zitiert. Gabriela Zanfir-Fortuna hat das Urteil des EuGH im Fall SRB, das gerne zur Begründung einer stark eingeschränkten Bestimmung des Begriffs der personenbezogenen Daten genutzt wird, analysiert und herausgearbeitet, was wirklich darin steht.
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