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DVD-PM: Baden-Württemberg – Abschaffung des digitalen Grundrechtsschutzes?

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Der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) Frank Spaeing reagiert enttäuscht auf die grün-schwarze Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung in Baden-Württemberg, in der es auf Seite 141 heißt:

Wir stehen zu den Beschlüssen der Föderalen Modernisierungsagenda und werden die Maßnahmen mit voller Tatkraft umsetzen. Dazu zählt insbesondere der Beschluss, dem Bund eine Regelung vorzulegen, die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Ebenso bekräftigen wir den Beschluss zur Bündelung von Kompetenzen in der Datenschutzaufsicht sowie den zur Bündelung der KI-Marktüberwachung beim Bund. Dadurch werden wir beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 40 Prozent der derzeitigen Stellen einsparen.

Spaeing: „Grün-Schwarz in Stuttgart hat offenbar nicht verstanden, worin der Unterschied europäischer Digitalisierung im Vergleich zu China oder den USA besteht: Sie muss grundrechtskonform erfolgen. Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft und deren Akzeptanz durch die Menschen lebt davon, dass Fortschritt für die Menschen und nicht gegen diese stattfindet. Ein Garant hierfür ist die Datenschutzaufsicht.

Es lässt sich darüber diskutieren, wie diese organisiert wird. Indiskutabel beziehungsweise Europarechts- und verfassungswidrig ist, dass Schwarz-Grün die Datenschutzkontrolle empfindlich schwächen will. Vor diesem Hintergrund wird auch klar, dass das wohlklingende Ziel eines ‚ermöglichenden Datenschutzes‘ nichts anderes als ‚weniger Datenschutz‘ bedeutet.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt auch in Baden-Württemberg. Sie schreibt vor, dass Aufsichtsbehörden Anspruch auf die nötigen Ressourcen haben, um ihre Aufgaben ‚effektiv wahrnehmen zu können‘ (Art. 51 Abs. 4 DSGVO). Vielleicht sollte die neue Landesregierung außerdem in das Urteil EuGH C‑288/12 schauen und die dort niedergelegten Vorgaben zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht berücksichtigen.

Die Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung und der Einsatz von KI führen dazu, dass die Beschwerden von Betroffenen bei der Datenschutzaufsicht massiv zunehmen. Grund sind die berechtigten Ängste, dass ihre Daten missbraucht werden. Ihnen die erste Adresse zur Klärung ihrer Fragen zu nehmen bedeutet sie allein zu lassen und wird Frust und Staatsverdrossenheit nur weiter schüren. Das ist nicht nur unzulässig, sondern dumm. Datenschutzkontrolle darf im Rahmen der Digitalisierung nicht ab-, sondern muss ausgebaut werden.“