Zum Inhalt springen

DVD-PM: Datenschutzvereinigung schockiert von „Reiche-Beratung“

Am 06.10.2025 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) ein von Ministerin Katharina Reiche bestelltes „Gutachten“ zur „Entbürokratisierung“. Darin fordern die vier Ökonomen Veronika Grimm, Justus Haucap, Stefan Kolev und Volker Wieland einen „grundlegenden Perspektivwechsel“ beim Datenschutz in Deutschland, hin zu „anderen Freiheitsrechten“ und hin zur Datennutzung.
Das andere Freiheitsrecht ist die Unternehmensfreiheit. Gefordert wird „mehr Markt, weniger Mikrosteuerung“. Entgegen jeglicher Realität wird behauptet, dass die Datenschutzsanktionen in der EU gegenüber Wirtschaftsunternehmen eine „abschreckende Wirkung auf Innovationen in der EU“ hätten. Besonders schlimm sei das „Gold-Plating“ durch deutsche Regulierung, das durch „systematische Übererfüllung von EU-Vorgaben“ zu „zusätzlicher Komplexität, höheren Kosten und Wettbewerbsnachteilen“ führen würde.
Pressemitteilung als PDF-Datei

Der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) Frank Spaeing reagiert auf die mit dem Segen des Wirtschaftsministeriums verbreitete Falschbehauptungen schockiert:
Unter dem Vorwand, die Wirtschaft zu stärken, soll nach dem Willen der Ökonomen das zentrale Grundrecht in unserer Digitalgesellschaft, der Datenschutz, bis zur Unkenntlichkeit demontiert werden. Während Big-Tech-Unternehmen aus den USA und zunehmend aus China unsere menschenrechtlichen demokratischen Standards unter Missachtung europäischen Rechts zerstören, betätigen sich Ghostwriter der deutschen Wirtschaftsministerin als Komplizen. Deregulierung ist in vielen Sektoren unserer Gesellschaft dringend nötig, aber nicht beim Datenschutz. Mehr und besserer Datenschutz würde nicht nur den Menschen in der EU, sondern auch unserer Wirtschaft nützen.

DVD-Vorstandsmitglied Franziska Facius ergänzt:
Letztlich will Ministerin Reiche den Schutz auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht beschränken, indem sie die Betroffenen schutzlos stellt, wenn ein Datenschutzverstoß zur wirtschaftlichen Lappalie werden soll. Statt Nutzer zu schützen werden sie von der Monetarisierung ihrer Daten (gleich ob persönliche und unpersönlich) vollständig ausgeschlossen und darüber hinaus wird ihnen noch der „Minimalschutz“ für ihre persönlichen Daten genommen. Unsere Grundrechte sind der Maßstab und dürfen niemals zum Opfer wirtschaftlicher Macht werden, da sie nach dem Grundgesetz garantiert sind. Eben deshalb darf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zur fremdbestimmten Ware werden. Die Wahrung der Grundrechte und somit die Sicherung unserer demokratischen Werte in der den Staat tragenden Gesellschaft erfordert staatliche Regulierung und keine Deregulierung.

===

Bitte beachten Sie dazu auch den Kommentar von Thilo Weichert, Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), zum „Gutachten des wissenschaftlichen Beraterkreises für evidenzbasierte Wirtschaftspolitik beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ vom 27.09.2025, veröffentlicht am 06.10.2025.

Den Kommentar finden Sie unter

https://www.datenschutzverein.de/wp-content/uploads/2025/10/KommentarZumGutachten-Wirtschaftspolitik2025.pdf