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DVD-PM: Datenschutzvereinigung begrüßt DSK-Beschluss zum ärztlichen Online-Terminmanagement

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.
Pressemitteilung als PDF-Datei

Seit über vier Jahren tut sich derart insbesondere das Berliner Unternehmen Doctolib hervor, sorgt damit – von Behörden ungehindert – für Verstöße gegen das Patientengeheimnis und verschafft sich damit gegenüber Konkurrenten einen Marktvorteil.
Unzulässig sind – so jetzt endlich auch die DSK –

  • die Übermittlung ganzer Patientenstammdatensätze an den Dienstleister,
  • die ohne Einwilligung erfolgende Datennutzung für Terminbestätigung,
  • das Erstellen von Patientenprofilen durch langfristige Speicherung der Termindaten,
  • der Digitalzwang bei Terminbuchungen und
  • die Intransparenz der Einbindung der IT-Dienstleister.

Der DVD-Vorsitzende Frank Spaeing kommentiert: „Es war ein aufsichtsbehördliches Trauerspiel, dass über Jahre hinweg Doctolib in aller Öffentlichkeit und mit staatlichem Segen bzw. durch Untätigsein gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen konnte und Patienten durch die Alternativlosigkeit von Doctolib-Terminbuchungen gezwungen waren, sich gegenüber dieser Datenkraken mit ihren Gesundheitsdaten zu offenbaren, und dieses auch weiterhin sind.

Thilo Weichert, DVD-Vorstandsmitglied und Laudator bei den BigBrotherAwards, der 2021 Doctolib diesen „Preis“ verlieh:
„Tätig werden müssen jetzt in erster Linie tausende Heilberufler, die ihre illegale Praxis beenden müssen. Dabei sollten sie von ihren Heilberufskammern unterstützt
werden. Spätestens jetzt ist die Datenschutzaufsicht gefordert: Sie kann sich bei Doctolib eine Liste der Heilberufe besorgen, die Doctolib illegal millionenfach Patientengeheimnisse verschafften. Durch Sanktionen ist diese Praxis zu stoppen. Letztlich muss die angeblich zuständige französische Datenschutzaufsicht zum Jagen getragen werden.“ 

Der Link zum DSK-Beschluss

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf