Das DANA-Jahres-Register 2024 finden Sie hier als PDF-Datei.
Die Ausgabe 1/2024 der Datenschutz-Nachrichten (DANA), die von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) herausgegeben werden, ist jetzt verfügbar. Der Themenschwerpunkt des Heftes ist „Durchsetzung der DSGVO“.
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Editorial:
Einer der Gründe für die Einführung der DSGVO war die Feststellung, dass die einzelnen nationalen und regionalen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSA) gegenüber den global tätigen Konzernen, die sich als Datenkraken gebärden, wenig erreichen konnten. Durch ein stringenteres Sanktionsregime und die Verpflichtung zur einheitlichen Vorgehensweise durch Zusammenarbeit und Kohärenz sollen die DSA gestärkt werden und zugleich die Möglichkeit des „Datenschutzdumping“ einzelner Mitgliedsstaaten beschränkt werden.
Ob sich diese Erwartungen nach fast sechs Jahren voller Anwendung der DSGVO erfüllt haben, ist eine der Fragen, mit denen sich unsere Autoren im Schwerpunkt dieser Ausgabe beschäftigen. Während es EU-weit einen gesetzlichen Rahmen für die Einigung und die Auflösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen DSA gibt, ist zwischen den regional und sektoral aufgesplitterten deutschen DSA ein solcher Mechanismus nicht vorhanden. Markus Schröder untersucht, was der Vorschlag zur Novellierung des BDSG mit der Institutionalisierung der DSK bringen kann. Dies ist nur einer der Aspekte der BDSG-Novelle, zu denen das BMI eine Konsultation durchgeführt hat. Heinz Alenfelder fasst die wichtigsten Rückmeldungen dieser Konsultation zusammen.
Auf EU-Ebene ist die Streitbeilegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) nach Artikel 65 DSGVO die ultima ratio des Kohärenzverfahrens. Achim Klabunde hat sich die bisherige Anwendung dieses Verfahrens angesehen. Die Europäische Kommission hat Vorschläge gemacht, um Durchsetzungsverfahren der DSA bei grenzüberschreitenden Verarbeitungen zu verbessern. Hans-Hermann Schild bewertet diese Vorschläge.
Die DSGVO sieht eine Ausnahme von der Aufsicht durch DSA für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von „Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit“ (Art. 55 Abs. 3 DSGVO) vor. Verschiedene Interpretationen dieser Bestimmung kursieren. Die Analyse von Hans-Hermann Schild zeigt Umfang und Grenzen dieser Ausnahme auf.
Die DVD zeichnet regelmäßig im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit von Bürgerrechtsorganisationen offene Briefe mit, in dieser Ausgabe drucken wir Ihnen einige davon in deutscher Übersetzung ab. Eine umfangreiche Sammlung von Datenschutzmeldungen und Urteilen sowie Buchbesprechungen ergänzen das Heft, ebenso wie das Gesamtregister des Jahrgangs 2023. Ein buchstabenbasiertes Sudo- ku kann vielleicht zur Entspannung beitragen. Wir wünschen angenehme und anregende Lektüre und freuen uns über jede Rückmeldung.
Die Redaktion
Die Ausgabe 2/2024 der Datenschutz-Nachrichten (DANA), die von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) herausgegeben werden, ist jetzt verfügbar. Der Themenschwerpunkt des Heftes ist „Gesundheitsdaten“.
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Editorial:
Es gibt Zeiten, in denen es für den Datenschutz mau aussieht: Es wird nicht darüber diskutiert; er findet keine Beachtung. Keine Rede kann davon sein, dass aktuell über den Datenschutz nicht diskutiert würde. Ob er beachtet wird, steht aber mehr als oft zuvor in Frage: Das Ende der Legislatur des Europaparlaments hat zu einem Push bei Digitalthemen geführt, wobei Privacy und Data Protection immer mit dabei sind. Der Europäische Gerichtshof entscheidet zum Datenschutz schon fast am Fließband, was zweifellos dem Grundrechtsschutz und der Rechtssicherheit dient. In den USA sind diese Themen angesichts des anstehenden Präsidentschaftswahlkampfes im Fokus. Und in Deutschland werden gerade viele Gesetzesvorhaben erörtert und beschlossen, bei denen es auch um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
Die intensive Diskussion ist keine Gewähr dafür, dass der Stellenwert des Datenschutzes gewahrt wird. Symptomatisch dafür ist ein Zitat unseres FDP-Digitalministers Volker Wissing, dessen Partei sich auf der einen Seite als Kämpferin für den Datenschutz zu profilieren versucht, indem sie sich gegen jede Form der IP-Datenspeicherung bei der Telekommunikation zur Wehr setzt, und die sich schon vor Jahren (2017) zu profilieren versuchte mit „Digital first – Bedenken second“. Wissing bekommt bei der Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung kaum etwas gebacken, zugleich propagiert und legitimiert er Digitalzwang, etwa bei der Deutschen Bahn AG, für die er auch zuständig ist: „Wir müssen uns von analogen Strukturen trennen. Wir können es uns nicht erlauben Überflüssiges weiter fortzuführen. Ein Papierfahrschein generiert keine Daten. Wenn wir aber wissen wollen, wie viele Menschen zu welcher Uhrzeit von wo nach wo fahren, können wir den öffentlichen Nahverkehr effizienter und präziser planen – und das wollen ja alle. Das ist es, worum es bei der Digitalisierung wirklich geht: um das Generieren und Verknüpfen von Daten“ (SZ 10.04.2024, 13).
Es kommt also nicht von ungefähr, dass sich die DANA wieder mit der Datennutzung befasst – konkret mit der Nutzung von Gesundheitsdaten: Beim eben verabschiedeten Digitalgesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (wie dem ebenso beschlossenen European Health Data Space) geht es um das Generieren und Verfügbarmachen hochsensitiver Daten. Leider gilt auch hier „Bedenken second“ – oder gar noch weiter hintenan. Bernd Schütze und Thilo Weichert machen eine Bestandsaufnahme. Wie wenig nicht nur begründete Bedenken, sondern eklatanter Rechtsbruch ignoriert wird, das zeigt uns die immer weiter verbreitete Gesundheitsdatenkrake Doctolib. Das Unternehmen ist auch Gegenstand eines von der DVD angebotenen, am 16.07.2024 stattfindenden Videovortrags. Beachten Sie dazu unseren Hinweis auf Seite 86.
Angesichts der vielen Diskussionsthemen freut sich die DVD über Beiträge, innerhalb des Vereins und gerne auch über die DANA als Medium.Das nächste DANA-Heft wird sich dann mit Europa befassen und der Frage, was die nächste Legislaturperiode des Europaparlaments zum Datenschutz bringen wird bzw. muss.
Die Redaktion
Die Ausgabe 3/2024 der Datenschutz-Nachrichten (DANA), die von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) herausgegeben werden, ist jetzt verfügbar. Der Themenschwerpunkt des Heftes ist „Nach der Europawahl“.
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Editorial:
Diese Ausgabe der DANA beschäftigt sich mit der Situation „nach der Europawahl“. Viel hat sich geändert gegenüber der letzten Legislaturperiode 2019 bis 2024. Der Rechtsruck bei der eigentlichen Europawahl spiegelt sich auch in den nationalen Wahlen vieler Mitgliedsstaaten, aktuell z.B. in Frankreich, wider. Damit ist zu befürchten, dass der Rat ebenso wie das Parlament sich weniger stark für Grund- und Freiheitsrechte und stärker für Überwachung und Kontrolle einsetzen wird. Der scheidende Europaabgeordnete Patrick Breyer berichtet in einem Interview über seine Arbeit, Erfolge und Schwierigkeiten, und gibt seine Einschätzung über das Parlament der neuen Legislaturperiode. Ein Fazit: Die Arbeit der Zivilgesellschaft wird wichtiger und schwieriger.
Dazu gehört auch der Aufbau von Kontakten zu neuen Abgeordneten. Berührungspunkte lassen sich aus der Analyse der Wahlprogramme finden, die Heinz Alenfelder durchgeführt hat, und aus den Ergebnissen einer Befragung der deutschen Parteien, die Peter Schaar für die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) zusammengefasst hat.
In ihren politischen Leitlinien für die neue Legislaturperiode geht Frau von der Leyen im Kapitel über Wettbewerbsfähigkeit auf den Datenschutz ein und kündigt eine „Datenrevolution“ und die Schaffung einer „Europäischen Datenunion“ an, um „unter Gewährleistung hoher Datenschutzstandards“ zu erreichen, dass Unternehmen und Verwaltungen Daten nahtlos und in großem Umfang austauschen können. In der Digitalstrategie sind bereits einige Europäische Datenräume vorgesehen, die bis auf den EHDS noch nicht verabschiedet sind.
Aus der Digitalstrategie ergibt sich auch die Umsetzung der ambitionierten Gesetzgebung zu DSA, DMA, DGA, DA usw. In dieser Ausgabe analysiert Thilo Weichert, wie sich der AI-Act der EU auf den Datenschutz auswirken wird.
Nach der Europawahl gehen auch die bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren weiter. Dazu gehört auch das angeblich dem Schutz von Kindern dienende Vorhaben zur „Chatkontrolle“. Einige der im Rahmen der europaweiten Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft von der DVD unterstützte Erklärungen sind in diesem Heft abgedruckt. Mehr finden sich auf unserer Web-Seite.
Auch im Redaktionszeitraum dieser Ausgabe gab es wieder wichtige Nachrichten und Urteile zum Datenschutz. Außerdem haben unsere Kollegen einige Neuerscheinungen gelesen und kommentiert.
Wir wünschen angenehme und anregende Lektüre und freuen uns über jede Rückmeldung.
Die Redaktion
Die Ausgabe 4/2024 der Datenschutz-Nachrichten (DANA), die von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) herausgegeben werden, ist jetzt verfügbar. Der Themenschwerpunkt des Heftes ist „Betroffene und ihre Rechte“.
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Editorial:
Im Zentrum dieser DANA stehen die sog. Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 fortfolgende DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.
Von zentraler Bedeutung ist der Auskunftsanspruch. Denn der Betroffene muss wissen können, welche (personenbezogenen) Daten der Verantwortliche verarbeitet. Thomas Fuchs, Jens Ambrock, Sebastian Schmidt und Detlef Lemke beleuchten unterschiedliche Aspekte dieser zentralen Ausprägung des Datenschutzgrundrechts gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Ein Kenner des Datenschutzes, der ehemalige sächsische Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen, hat in dieser DANA-Ausgabe seine Auffassung von den Betroffenenrechten nach der DSGVO dargelegt; sie enthält einen interessanten und rechtsphilosophisch begründeten Ansatz zum Thema. Ganz im Sinne einer Kultur des offenen Meinungsaustausches als Grundpfeiler der Demokratie ist zu fragen: Datenschutz, quo vadis?
Wird es möglich sein eine fruchtbare Diskussion zu führen ohne die datenschutzrechtlichen Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte zu gefährden? Wie ist Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU auszulegen? Was gehört zu seinem unverzichtbaren Bestandteil? Einmal mehr sei hier an Ulrich Kelber erinnert, der daran erinnert hat, dass es sich beim Datenschutzrecht zwar nicht um ein Supergrundrecht handelt, aber um eines, das andere Grundrechte erst ermöglicht. Und daran, dass es sich bei denjenigen, die den Datenschutz als Hemmnis für die freie Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten begreifen, häufig um Digitalisierungsversager handelt.
Weitere Artikel zeigen Möglichkeiten zum (Selbst-)Datenschutz auf, die Betroffene nutzen können (Heinz Alenfelder), oder beschäftigen sich mit dem wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Aufsichtsbehörden bzw. mit Datenverarbeitungen im OWi-Verfahren (Hans-Hermann Schild). Und natürlich fehlen auch in dieser DANA nicht reichlich Nachrichten aus In- und Ausland sowie zur Technik, Gerichtsurteile und Buchbesprechungen.
Also insgesamt reichlich Lesestoff für die besinnliche Zeit am Ende des Jahres 2024.
Bestellungen der gedruckten Versionen – soweit noch vorrätig – jeweils zum Einzelpreis von Euro 16,- (zzgl. Porto) per Briefpost oder FAX richten Sie bitte an die Geschäftsstelle unter folgender Adresse:
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